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Thema : Transparenzportal

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Hier finden Sie Informationen zum Transparenzportal Schleswig-Holstein barrierefrei zusammengefasst in Deutscher Gebärdensprache.

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Die Bürgerinnen und Bürger sollen genau wissen,
was das Land macht.

Deshalb gibt es das Transparenz·portal.
Hier können Sie alles nachlesen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Staatskanzlei ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

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