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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Energie

Förderung von Schwimmstätten in kommunaler Trägerschaft, in den im Schuljahr 2022/23 Schulschwimmunterricht stattgefunden hat bzw. stattfindet

Mit 4 Mio. Euro Energiekostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmhallen und Freibädern in kommunaler Trägerschaft, in denen im Schuljahr 2022/23 Schulschwimmunterricht stattgefunden hat, hat das Land einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Schulschwimmunterrichts auch unter den gestiegenen Energiekosten geleistet. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden anteilig nach den dem Statistikamt Nord bekannten Lehrschwimmflächen auf die Träger der Schwimmstätten in kommunaler Trägerschaft aufgeteilt (siehe Budgetliste).

Förderung smarter Heizkörperthermostate für Klassen- und Fachräume

Mit einer Million Euro wurde die Beschaffung smarter Heizkörperthermostate für Klassen- und Fachräume gefördert, um Energie durch effizientes Heizen zu sparen. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in der Weise aufgeteilt, dass auf Schulen in kommunaler Trägerschaft 900.000,00 Euro entfielen und auf Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Schulen des Dänischen Schulvereins 100.000,00 Euro.

Verwendungsnachweise

Die Verwendungsnachweise und die Anlagen müssen vor dem Ausfüllen heruntergeladen werden und sind nicht barrierefrei.

Schwimmstätten

  • Verwendungsnachweis
  • Anlage

Heizkörperthermostate

  • Verwendungsnachweis
  • Anlage 1
  • Anlage 2

weitere Informationen zum Energiesparen:

Letzte Aktualisierung: 01.07.2024

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