Die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermittlung von Wissen und Kultur. Diesen Einsatz würdigt das Kulturministerium mit dem "Bibliothekspreis des Landes Schleswig-Holstein".
Letzte Aktualisierung: 11.09.2023
Bibliotheken haben mehr zu bieten als Bücher und Medien. Durch ihre Angebote unterstützen sie die Aus- und Weiterbildung, leisten Lese-, Lern- und Sprachförderung und vermitteln Medien- und Informationskompetenz. Zudem ermöglichen sie kulturelle Teilhabe und soziale Integration in den Kommunen - nicht nur durch die bereitgestellten Informationen, sondern auch durch zahlreiche Veranstaltungen wie Lesungen oder Ausstellungen. Außerdem tragen Büchereien zum Erhalt der Regional- und Minderheitensprachen und zum Miteinander der Kulturen bei.
Der "Schleswig-Holsteinische Bibliothekspreis" wird alle zwei Jahre an öffentliche Büchereien verliehen, die herausragende Bibliotheksarbeit leisten. Dazu gehören Kooperationen mit anderen Kultur- und Bildungsträgern sowie wirksame Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Preis im Detail
Gründungsjahr: Der Preis wurde 2016 ausgeschrieben und im Frühjahr 2017 das erste Mal verliehen.
Stifter/Träger: Das für Kultur zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein ist Träger des Preises.
Vergabeturnus: Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre vergeben – jeweils mit wechselndem Schwerpunkt.
Vergabeform: Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert und wird in zwei Kategorien vergeben: Für größere Bibliotheken in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern (10.000 Euro) und für kleinere in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern (5.000 Euro).
Vergabegremium: Die Preisträger werden durch eine Jury ermittelt. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Büchereiverbänden und den Kommunen, Experten für das jeweilige Schwerpunktthema sowie Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums.
Informationen zur Bewerbung
Wer darf sich auf den Preis bewerben? Kommunen als Träger öffentlicher Standbibliotheken sowie Freundeskreise von öffentlichen Bibliotheken sowie der Büchereiverein Schleswig-Holstein können sich auf den Preis bewerben.
Wer kann vorgeschlagen werden? Vorschlagsberechtigt sind die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein, die hauptamtlich geleitet werden.
Bis wann können Sie sich bewerben? Für die nächste Vorschlagsrunde wird der Termin an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
Ansprechpartnerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dr. Brigit Janzen
Telefon 0431 988-5872 E-Mail: brigit.janzen@bimi.landsh.de
Preisträger
2023
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
Stadtbücherei Kiel (10.000 Euro)
Gemeinden bis 10.000 Einwohner
Gemeindebücherei Flintbek (5.000 Euro)
2021
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
Stadt- und Schulbücherei Lauenburg (10.000 Euro)
Gemeinden bis 10.000 Einwohner
Bücherei Kropp (5.000 Euro)
2018
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
Stadtbücherei Norderstedt (10.000 Euro)
Gemeinden bis 10.000 Einwohner
Bücherei Satrup (5.000 Euro)
2016
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
Stadtbücherei Ahrensburg (10.000 Euro)
Gemeinden bis 10.000 Einwohner
Gemeindebücherei Bordesholm (5.000 Euro)
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