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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Gleichstellung und Nichtdiskriminierung


Hier finden Sie Informationen über die Umsetzung von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im EFRE Programm Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 11.12.2023

Querschnittsziele in der EFRE Förderung

Neben den direkten Zielen des EFRE Programms werden mit der Förderung aus dem EFRE auch die sogenannten Querschnittsziele verfolgt, die auf die Nichtdiskriminierung, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nachhaltige Entwicklung abzielen. Mit den Querschnittszielen hat die EU im Rahmen des EFRE übergeordnete Ziele verankert, die programmübergreifend verfolgt werden sollen. Die geförderten Projekte sollen somit möglichst einen Beitrag zu den genannten Querschnittszielen leisten und die antragstellenden Unternehmen und Institutionen dadurch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Im Zuge der Antragstellung und der Umsetzung des Vorhabens wird dies überprüft und die Förderempfängerinnen und Förderempfänger werden für die Themen sensibilisiert.

Nichtdiskriminierung

Jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse (dieser Begriff wird von der Landesregierung selbst nicht mehr verwendet, er ist wörtlich der Regelung in Artikel 9 Absatz 3 der VO (EU) 2021/1060 entnommen), der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ist im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung des EFRE Programms Schleswig-Holstein untersagt. Auch wenn das direkte Projektziel nicht auf die Förderung von Nichtdiskriminierung abzielt, sollen Projektträger dennoch Rahmenbedingungen schaffen, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung sicherzustellen und Produkte, Dienstleistungen und Informationen allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen.

Das Querschnittsziel zielt insbesondere darauf ab, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, aber auch die Diversität der Mitarbeitenden zu erhöhen. In diesem Zusammenhang ist auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) bei der Umsetzung von EFRE Vorhaben zu berücksichtigen (mehr lesen). Die Zusammensetzung der Projektteams sowie der gesamten Belegschaft der Projektträger sollte darauf ausgerichtet sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, Migrationshintergrund sowie verschiedener Altersstufen integriert werden.

Mögliche Beiträge zu dem Querschnittsziel Nichtdiskriminierung können sein:

  • Schaffung barrierefreier Zugänge (z.B. durch bauliche Maßnahmen - Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme/mehrsprachige Informationstafeln)
  • Barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten (z.B. durch barrierefreie Software, mehrsprachige barrierefreie Webseiten, Informationen in „Einfacher /Leichter Sprache“)
  • Einbindung in die Unternehmensstruktur und -kultur (z.B. durch Mitarbeiterschulungen, Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung, Kooperationen mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Anerkennung als Integrationsunternehmen)
  • Integration des Diversitätsgedankens in die Personalpolitik des Projektträgers.

Gleichstellung

Die Gleichstellung der Geschlechter, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme ist das zweite Querschnittsziel der EFRE Förderung.

Es verfolgt das Ziel, allen Geschlechtern gleiche Chancen bei gleichwertiger Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Insbesondere stehen die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale der Geschlechter, die Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, im Vordergrund. 

Geförderte Vorhaben können direkt zur Gleichstellung beitragen, beispielsweise indem die Arbeitsbedingungen im Rahmen von Umstrukturierungen familienfreundlicher gestaltet werden oder eine bestimmte Frauenquote im Projektteam angestrebt wird. Zudem werden die Akteure angehalten, die verschiedenen Bedürfnisse, Lebenssituationen und -phasen der Projektbeteiligten zu analysieren und zu berücksichtigen sowie die Strukturen so zu gestalten, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen gefördert wird.

Mögliche Beiträge zu dem Querschnittsziel können sein:

  • Förderung von Frauen in Führungspositionen
  • Förderung von Männern und Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen
  • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. flexible Arbeitszeiten und -orte, Home-Office, Arbeitszeitkonten, Sabbaticals, Auditierung z.B. audit familieundberuf)
  • besondere Unterstützungsangebote (z.B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Mit-Kind-Büros, arbeitszeitliche bzw. finanzielle Unterstützung zur Pflege von Angehörigen, Kontakthalteprogramme für Beschäftigte während der Elternzeit, Wiedereingliederungsprogramme nach längerer Abwesenheit)
  • Umsetzung von Lohngleichheit für alle Geschlechter

Umsetzung der Querschnittsziele

Die Querschnittsziele sollen in allen Phasen eines Vorhabens beachtet werden. Bereits während der Konzeption des Projektes werden Ziele definiert und der Projektablauf einschließlich der inhaltlichen und organisatorischen Struktur abgestimmt. Im Rahmen der Zielsetzungen sollte auch festgelegt werden, welchen Beitrag das Projekt zur Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und ökologischen Nachhaltigkeit leistet. In der Planungsphase werden Arbeitspakete abgestimmt, Meilensteine definiert und Ressourcen- und Kostenpläne erstellt. Auch in dieser Phase müssen die Querschnittsziele in die Pläne mit einfließen. Während der Umsetzung des Projektes sollte regelmäßig überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen, die zur Förderung der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung oder ökologischen Nachhaltigkeit beitragen sollen, realisiert werden und tatsächlich zur Zielerreichung geeignet sind.

Um Fördermittel für ein Vorhaben zu erhalten, muss ein Förderantrag bei den Bewilligungsbehörden gestellt werden. Teilweise geht diesem Schritt noch die Einreichung einer Projektskizze voraus. Mit dem Förderantrag müssen auch Angaben zur Umsetzung der Querschnittsziele im Vorhaben gemacht werden. Dafür müssen sogenannte Scoringbögen zu den Querschnittszielen ausgefüllt werden. Um für eine Förderung aus dem EFRE Programm in Betracht zu kommen, darf das Vorhaben nicht gegen die gesetzlichen Regelungen aus dem Bereich der Querschnittsziele verstoßen. Beiträge zu den genannten Querschnittszielen können als Auswahlkriterium die Wahrscheinlichkeit einer positiven Förderentscheidung erhöhen.

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