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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Grundrechtecharta und Behindertenrechtskonvention


Die Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) sowie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen grundlegende Voraussetzungen einer EFRE-Förderung dar.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2024

Die UN-BRK soll die strukturelle Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen verhindern und das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung stärken. In ihrem Vertragswerk definieren die Vereinten Nationen allgemeine Grundrechte von Menschen mit Behinderungen.

In der Charta der Grundrechte sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen enthalten, die in der Europäischen Union leben. In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt.

Einhaltung der UN-BRK und der EU-GRC

Mittel aus dem EFRE können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Achtung der UN-BRK und der EU-GRC gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) bei der Planung und Umsetzung von EFRE-Maßnahmen berücksichtigt wird. Sämtliche Kriterien und Verfahren für die Auswahl von zu fördernden Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 der EU-GRC Rechnung tragen sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Ein Verstoß kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union an das Land Schleswig-Holstein oder auch zu einem Widerruf des Förderbescheids für das betroffene Vorhaben führen.

Die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus verpflichtet die an der EFRE-Förderung des Landes Schleswig-Holstein beteiligten Stellen und Zuwendungsempfänger zur Einhaltung der UN-BRK und der EU-GRC in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.

Merkblatt EFRE EU-GRC und UN-BRK (PDF, 332KB, Datei ist barrierefrei)

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