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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Querschnittziele in der EFRE-Förderung


Neben den direkten Zielen des EFRE Programms werden mit der Förderung aus dem EFRE auch die sogenannten Querschnittsziele verfolgt, die auf die Nichtdiskriminierung, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nachhaltige Entwicklung abzielen.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2024

Mit den Querschnittszielen hat die EU im Rahmen des EFRE übergeordnete Ziele verankert, die programmübergreifend verfolgt werden sollen. Die geförderten Projekte sollen somit möglichst einen Beitrag zu den genannten Querschnittszielen leisten und die antragstellenden Unternehmen und Institutionen dadurch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Im Zuge der Antragstellung und der Umsetzung des Vorhabens wird dies überprüft und die Förderempfängerinnen und Förderempfänger werden für die Themen sensibilisiert.

Nähere Informationen

Nachhaltige Entwicklung : Datum

Bei der Planung und Umsetzung des EFRE-Programms 2021-2027 werden in Schleswig-Holstein Umweltbelange durchgängig berücksichtigt.

Gleichstellung und Nichtdiskriminierung : Datum

Hier finden Sie Informationen über die Umsetzung von Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im EFRE Programm Schleswig-Holstein.

Grundrechtecharta und Behindertenrechtskonvention : Datum

Die Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) sowie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen grundlegende Voraussetzungen einer EFRE-Förderung dar.

Scoringbögen : Datum

Mit einem Förderantrag müssen auch Angaben zur Umsetzung der Querschnittsziele im Vorhaben gemacht werden. Dafür müssen sogenannte Scoringbögen ausgefüllt werden.

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