Fördergrundlagen für das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027
Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das LPW 2021-2027 bilden zusammen mit den Förderrichtlinien wesentliche Fördergrundlagen.
Letzte Aktualisierung: 30.04.2024
Auswahl- und Fördergrundsätze
Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021 (AFG LPW 2021) enthalten Regeln zum Zuwendungsverfahren für alle Maßnahmen. Grundsätzlich gelten die Regelungen sowohl für die Maßnahmen des EFRE-Programms 2021-2027, als auch für die GRW-finanzierten Maßnahmen und die reinen Landesmittelmaßnahmen.
Die AFG LPW 2021 wurden am 22.09.2022 vom EFRE Begleitausschuss angenommen und am 07.11.2022 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die EFRE-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien.
Akkordeon Förderrichtlinien LPW 2021
Anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien und Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)
Mit dieser Richtlinie werden unter anderem Verbundvorhaben, Innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers wie FabLabs oder Innovationshubs gefördert.
Bündelung regionaler Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastrukturen
Mit dieser Richtlinie wird die Einrichtung von Beratungszentren gefördert, die eine effektive und technologieneutrale Errichtung und den weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen unterstützen.
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
Gefördert werden über den Transfer- und HighTech-Bonus innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste. Als Seed- und SeedInvest-Bonus werden der Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle gefördert.
Mit dieser Richtlinie werden Vorhaben zur Flächenrevitalisierung gefördert, d.h. die Vorbereitung zur Überführung von Verdachtsflächen, Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten, versiegelten oder mindergenutzten Flächen in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins. Hierbei kann auch eine Altlastensanierung gefördert werden.
Die Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr. Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte sowie Umbau von Verkehrsflächen und Ausbau des Fuß- und Radverkehrs. Die Maßnahme richtet sich an Gemeinden.
Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-Richtlinie)
Mit dieser Richtlinie werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die in eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft investieren und in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis.
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die GRW-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien. Eine Förderung aus der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist nur in den GRW-Fördergebieten möglich, die Sie der Fördergebietskarte 2022-2027 entnehmen können.
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