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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Fördergrundlagen und Förderrichtlinien

Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das LPW 2021-2027 bilden zusammen mit den Förderrichtlinien wesentliche Fördergrundlagen.

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024

Auswahl- und Fördergrundsätze

Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021 (AFG LPW 2021) enthalten Regeln zum Zuwendungsverfahren für alle Maßnahmen. Grundsätzlich gelten die Regelungen sowohl für die Maßnahmen des EFRE-Programms 2021-2027, als auch für die GRW-finanzierten Maßnahmen und die reinen Landesmittelmaßnahmen.

Die AFG LPW 2021 wurden am 22.09.2022 vom EFRE Begleitausschuss angenommen und am 07.11.2022 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (AFG LPW 2021) (PDF, 634KB, Datei ist barrierefrei)

EFRE-Förderrichtlinien

Wichtig: Scoringbögen

Mit einem Förderantrag müssen auch Angaben zur Umsetzung der Querschnittsziele gemacht werden – über die sogenannten Scoringbögen. Alle Infos und die Bögen finden Sie hier:

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die EFRE-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien.

Akkordeon Förderrichtlinien LPW 2021

Anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien und Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Mit dieser Richtlinie werden unter anderem Verbundvorhaben, Innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers wie FabLabs oder Innovationshubs gefördert.

FIT-Richtlinie, Fassung ab 27.12.2023 (PDF, 232KB, Datei ist barrierefrei)

FIT-Richtlinie, Fassung bis 26.12.2023 (PDF, 219KB, Datei ist barrierefrei)

Betriebliche Innovation (BIF-Richtlinie)

Gefördert werden betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen, Entwicklungsvorhaben und komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Betriebliche Innovationen (BIF-Richtlinie), gültig ab 01.01.2024 (PDF, 287KB, Datei ist barrierefrei)

Betriebliche Innovationen (BIF-Richtlinie), gültig bis 31.12.2023 (PDF, 215KB, Datei ist barrierefrei)

Bündelung regionaler Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastrukturen

Mit dieser Richtlinie wird die Einrichtung von Beratungszentren gefördert, die eine effektive und technologieneutrale Errichtung und den weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen unterstützen.

Bündelung regionaler Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastrukturen (PDF, 157KB, Datei ist barrierefrei)

Digitale Spiele

Niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC)

Mit dieser Richtlinie werden Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten (DLC-Lernorte) und ein Entwicklungs-Hub gefördert.

Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC) (PDF, 260KB, Datei ist barrierefrei)

Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)

Gefördert werden über den Transfer- und HighTech-Bonus innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste. Als Seed- und SeedInvest-Bonus werden der Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle gefördert.

EIK-Richtlinie, Fassung ab 08.04.2024 (PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei)

EIK-Richtlinie, Fassung ab 27.12.2023 (PDF, 194KB, Datei ist barrierefrei)

EIK-Richtlinie, Fassung bis 26.12.2023 (PDF, 173KB, Datei ist barrierefrei)

Einzelbetriebliche Investitionen (EFRE)

Energetische Optimierung Bildungsstätten der Jugendarbeit

Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)

Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung

Mit dieser Richtlinie werden Vorhaben zur Flächenrevitalisierung gefördert, d.h. die Vorbereitung zur Überführung von Verdachtsflächen, Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten, versiegelten oder mindergenutzten Flächen in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins. Hierbei kann auch eine Altlastensanierung gefördert werden.

Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung, Fassung ab 12.11.2024 (PDF, 207KB, Datei ist barrierefrei)

Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung, Fassung bis 11.11.2024 (PDF, 165KB, Datei ist barrierefrei)

KI-Transfer-Hub und KI-Anwendungszentrum Schleswig-Holstein

Mit dieser Richtlinie werden der Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums sowie ein KI-Transfer-Hub gefördert.

KI-Transfer-Hub und KI-Anwendungszentrum Schleswig-Holstein (PDF, 171KB, Datei ist barrierefrei)

Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-Richtlinie)

Mit dieser Richtlinie werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die in eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft investieren und in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis.

Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-Richtlinie) (PDF, 245KB, Datei ist barrierefrei)

Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität

Die Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr. Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte sowie Umbau von Verkehrsflächen und Ausbau des Fuß- und Radverkehrs. Die Maßnahme richtet sich an Gemeinden.

Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität (PDF, 164KB, Datei ist barrierefrei)

Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Gefördert werden der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, Wärmespeichern und der Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen.

Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme (PDF, 197KB, Datei ist barrierefrei)

Stromspeicher

Gefördert werden Investitionen in Stromspeicher, bei denen der Stromspeicher an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien angeschlossen wird.

Förderung von Stromspeichern (PDF, 146KB, Datei ist barrierefrei)

GRW-Förderrichtlinien

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die GRW-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien. Eine Förderung aus der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist nur in den GRW-Fördergebieten möglich, die Sie der Fördergebietskarte 2022-2027 entnehmen können.

Karte GRW-Fördergebiete SH (PDF, 899KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Akkordeon Förderrichtlinien LPW 2021 - GRW

Einzelbetriebliche Investition (GRW)

Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten (GRW)

Gefördert wird die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten.

Richtlinie Industrie- und Gewerbegebiete vom 14. März 2024 (PDF, 119KB, Datei ist barrierefrei)

Förderung von Regionalen Kooperationen (GRW)

Gefördert werden regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets.

Richtlinie regionale Kooperationen (Veröffentlichung Amtsblatt, 22.11.2024)

Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen (GRW)

Gefördert werden Investitionen in moderne, markt- und zielgruppenorientierte öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Dies umfasst ebenfalls modellhafte Infrastrukturen, welche in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels aufzuzeigen.

Richtlinie öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen (Veröffentlichung Amtsblatt, 06.12.2024)

Förderung nicht-investiver touristischer Maßnahmen (GRW)

Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen, die geeignet sind, Impulse für touristische Entwicklung Schleswig-Holsteins zu geben. Dazu gehören bspw. die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte oder Planungs- und Beratungsleistungen, welche der Vorbereitung und Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen.

Richtlinie nicht-investive touristische Maßnahmen (Veröffentlichung Amtsblatt, 06.12.2024)

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