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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Förderaufrufe im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Geplante Förderaufrufe werden auf dieser Webseite angekündigt.

Letzte Aktualisierung: 11.11.2024

Vorankündigung von Förderaufrufen

In den meisten Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021) ist eine fortlaufende Antragstellung möglich. In einigen Richtlinien wird eine Antragstellung grundsätzlich oder zu besonderen Themenstellungen zu einem bestimmten Stichtag eröffnet (Förderaufruf bzw. Call).

Auf der folgenden Seite werden Förderaufrufe mindestens einen Monat vor Veröffentlichung vorangekündigt:

Zeitplan Vorankündigungen von Förderaufrufen (xls, 54KB, Datei ist barrierefrei)

FIT-Geräte-Call 2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur anteiligen Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Bereich Energiewende & grüne Mobilität.

Informationen zum Förderaufruf

Welche Projekte können gefördert werden?

Gefördert werden ausschließlich Anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie „Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers“.

Fördergegenstand sind neue anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen oder Erweiterungen bereits bestehender Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen, welche Forschung auf hohem wissenschaftlichen und technischen Niveau und einen Technologie- sowie Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft ermöglichen. Sie sollen dadurch eine infrastrukturelle Voraussetzung für Innovationen in dem Spezialisierungsfeld Energiewende & grüne Mobilität der RIS3.SH darstellen. Die Forschungsbereiche sollen so gestärkt werden, dass die Ausstattung internationalen Ansprüchen genügt. Förderungen werden in Form eines Zuschusses aus dem EFRE zum Erwerb eines Forschungsgroßgeräts im Verfahren „Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG“ bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewährt. Dabei stellt die DFG im Rahmen des Förderprogramms "Forschungsgroßgeräte" nach Art. 91b GG investive Mittel zur anteiligen Finanzierung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen zur Verfügung.

Zielgruppe des Förderaufrufs

Förderberechtigt sind Einrichtungen gemäß Ziffer 3.1.1 der Richtlinie zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie), die im Verfahren Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) antragsberechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind demnach staatliche Hochschulen und nichtstaatliche, institutionell akkreditierte Hochschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Fördervoraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag bei der DFG gestellt wird.

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben muss in Schleswig-Holstein erfolgen.

Budget

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 1,8 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Mehr Informationen bei der WTSH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der WTSH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs herunterladen (siehe "Dokumente"): https://wtsh.de/de/fit-geraete-call-2024

Die Einreichung von Projektvorschlägen ist fortlaufend bis zum 30.06.2025 möglich. Die Bearbeitung der Förderanfragen erfolgt ebenso fortlaufend.

Beendete Förderaufrufe

Energiewende in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur Unterstützung der Energiewende in Schleswig-Holstein. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen war am 09.08.2024.

Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz (Modul 1), zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien (Modul 2) und zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Modul 3). Der Förderaufruf richtete sich an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen), ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sowie Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 12 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln, wobei jeweils 4 Millionen Euro auf die einzelnen Module entfallen sollen.

Weitere Informationen: https://wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf

Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität (1. und 2. Förderaufruf)

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport plant für die EFRE-Periode 2021-2027 die Förderung von Projekten der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Fördermaßnahme zielt auf die städtische Verkehrswende durch Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr, den Umbau von Verkehrsflächen und den Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes. Damit soll der motorisierte Individualverkehr verringert sowie nicht motorisierte Verkehrsarten und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Die Förderaufrufe richteten sich an Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Antrags- und zuwendungsberechtigt waren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System ausgewiesen sind.

Das Budget der Förderaufrufe betrug rund 9,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Die Antragsfrist zum 2. Förderaufruf endete am 30. November 2023.

Digital Learning Campus (DLC)

Ausgeschrieben wurden DLC-Lern- und Kollaborationsorte zu Future Skills mit einem Schwerpunkt auf KI sowie ein vernetzender DLC-Entwicklungshub.

Eine Beteiligung am Förderaufruf war landesweit möglich. Antragsberechtigt waren staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft (z.B. Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften), Kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen (mit Ausnahme der allgemeinbildenden Schulen), Regionale Berufsbildungszentren und kommunale Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen.

Das Budget des Förderaufrufes betrug 15 Millionen Euro.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Zum Projektaufruf: Digital Learning Campus

Die Antragsfrist endete am 3. Mai 2023.

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