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Thema : Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027

Förderaufrufe im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027


Geplante Förderaufrufe werden auf dieser Webseite angekündigt.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2024

Vorankündigung von Förderaufrufen

In den meisten Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW 2021) ist eine fortlaufende Antragstellung möglich. In einigen Richtlinien wird eine Antragstellung grundsätzlich oder zu besonderen Themenstellungen zu einem bestimmten Stichtag eröffnet (Förderaufruf bzw. Call).

Auf der folgenden Seite werden Förderaufrufe mindestens einen Monat vor Veröffentlichung vorangekündigt:

Zeitplan Vorankündigungen von Förderaufrufen (xls, 53KB, Datei ist barrierefrei)

Energiewende in Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur für die EFRE-Periode 2021-2027 Projekte zur Unterstützung der Energiewende in Schleswig-Holstein.

Informationen zum Förderaufruf

Fördermaßnahme mit drei Modulen

Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz (Modul 1), zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien (Modul 2) und zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Modul 3), indem sie die Erprobung und Weiterentwicklung von klimaschutz- und energiewenderelevanten Technologien und Anwendungen in der Praxis wissenschaftlich begleitet. Wichtig dabei sind der Systemgedanke und die Sektorenkopplung, also die intelligente Verzahnung der Sektoren Energie – Wärme/Kälte – Mobilität – Industrie und ihre Durchdringung mit Erneuerbaren Energien.

Zielgruppe des Förderaufrufs

Der Förderaufruf richtet sich an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen), ähnliche Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. Einrichtungen oder Institutionen, die überwiegend öffentlich getragen werden, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, sowie Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Umsetzung in Schleswig-Holstein

Die Umsetzung der Vorhaben soll grundsätzlich in Schleswig-Holstein erfolgen. Bei Verbundvorhaben können in begründeten Ausnahmefällen auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte außerhalb Schleswig-Holsteins (bevorzugt aus benachbarten Regionen, z.B. aus der Metropolregion Hamburg oder den norddeutschen Bundesländern oder Ostseeanrainerstaaten) finanziell unterstützt werden, wenn das Projekt klare Vorteile für Schleswig-Holstein erwarten lässt und keine geeigneten Partner in Schleswig-Holstein ansässig sind.

Budget

Das Budget des Förderaufrufes beträgt 12 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln, wobei jeweils 4 Millionen Euro auf die einzelnen Module entfallen sollen.

Mehr Informationen bei der WTSH

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der WTSH. Dort können Sie auch den Inhalt des Förderaufrufs herunterladen (siehe "Dokumente"): https://wtsh.de/de/energiewende-foerderaufruf

Bis zum 09.08.2024 können Projektskizzen eingereicht werden (Stufe 1). Nach Aufforderung zur Abgabe eines formalen Antrages auf Förderung (2. Stufe) haben die Antragstellenden drei Monate Zeit, die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Beendete Förderaufrufe

Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität (1. und 2. Förderaufruf)

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport plant für die EFRE-Periode 2021-2027 die Förderung von Projekten der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Fördermaßnahme zielt auf die städtische Verkehrswende durch Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr, den Umbau von Verkehrsflächen und den Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes. Damit soll der motorisierte Individualverkehr verringert sowie nicht motorisierte Verkehrsarten und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Treibhausgas- und Feinstaubemissionen sowie eine Verbesserung der Luftqualität in den Städten.

Die Förderaufrufe richteten sich an Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein. Antrags- und zuwendungsberechtigt waren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein, die als Ober-, Mittel-, Unterzentrum oder Stadtrandkern gemäß Landesverordnung zum zentralörtlichen System ausgewiesen sind.

Das Budget der Förderaufrufe betrug rund 9,5 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Die Antragsfrist zum 2. Förderaufruf endete am 30. November 2023.

Digital Learning Campus (DLC)

Ausgeschrieben wurden DLC-Lern- und Kollaborationsorte zu Future Skills mit einem Schwerpunkt auf KI sowie ein vernetzender DLC-Entwicklungshub.

Eine Beteiligung am Förderaufruf war landesweit möglich. Antragsberechtigt waren staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft (z.B. Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften), Kommunale Träger von Bildungseinrichtungen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen (mit Ausnahme der allgemeinbildenden Schulen), Regionale Berufsbildungszentren und kommunale Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen.

Das Budget des Förderaufrufes betrug 15 Millionen Euro.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren war unterteilt in ein vorgeschaltetes Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) und ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe).

Zum Projektaufruf: Digital Learning Campus

Die Antragsfrist endete am 3. Mai 2023.

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