Monitoring
Für die im EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 enthaltenen Fördermaßnahmen wurden zuvor Herausforderungen identifiziert und Handlungsbedarfe festgelegt. Daraus folgend sollen durch die Förderung (Intervention) bestimmte Ziele erreicht werden, was mit einem Monitoring überwacht wird. Hierfür wurden bei der Planung der Maßnahmen messbare Ziele (sogenannte Indikatoren) und Zielwerte festgelegt. Das Monitoring allein zeigt zunächst nur auf, ob die Maßnahmen planmäßig verlaufen. Es unterstützt die Überwachung der finanziellen und physischen Umsetzung des Programms. Das Monitoring liefert Daten für Auswertungen und Berichte gegenüber dem Begleitausschuss, der EU-Kommission oder der Öffentlichkeit. Erst durch begleitende Evaluierungen werden neben diesen quantitativen Ergebnissen auch Aussagen zu den Wirkungen und Gründen für die Über- oder Untererfüllung der gesetzten Ziele möglich.
Teil des Berichtswesens sind Finanzdatenmeldungen nach Artikel 42 der VO (EU) 2021/1060, welche zu fünf Stichtagen in einem vorgegebenen Format an die EU-Kommission übermittelt werden. Diese Informationen können Sie hier abrufen.
Finanzdatenmeldungen
2024
Evaluierung
Mithilfe von begleitenden Evaluierungen für das EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 soll analysiert werden, ob das Programm relevant, wirksam und effizient und mit anderen EU-Politikbereichen sinnvoll zusammenhängt. Die Evaluierungen sollen Probleme und Erkenntnisse sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Fördermaßnahmen und ihres Wirkungsgrads beschreiben. Diese Betrachtungen sollen so frühzeitig stattfinden, dass Anpassungsbedarfe schnell identifiziert und umgesetzt werden können. Ein Schwerpunkt wird dabei auf neuen oder modifizierten Maßnahmen liegen.
EFRE Begleitausschuss