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Thema : Landesdachmarke

Formatübersicht

Eine repräsentative Auswahl von Broschüren- und Faltblattformaten steht für Drucksachen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Auswahl. Aus den unterschiedlichen Möglichkeiten der Titel- und Innengestaltung dieser Formate ergeben sich viele Varianten für eine individuelle Darstellung. So können auch Kampagnen, Publikationsserien oder Veröffentlichungen ein besonderes Profil erhalten, an denen externe Partner beteiligt sind.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2024

DIN-Formate

Typische Druckerzeugnisse wie Arbeitsberichte, Service-Publikationen oder Einladungen werden in den bewährten DIN-Formaten publiziert. Diese eignen sich auch für ­die hausinterne Vorbereitung von Drucksachen mit den ­üblichen Textverarbeitungsprogrammen.

Sonderformate

Imageorientierte und werbliche Drucksachen können auch im Format 200 × 260 mm erstellt werden. Andere Formate sind mit dem Referat Standormarketing, Dachmarke abzustimmen. Eine Sonderstellung nimmt das Format der Dokumenten-/Urkundenmappe ein. Die Mappe folgt bei einem Deckelmaß von 225 × 315 mm den Gestaltungsrichtlinien der Titelseite.

Übersichtsgrafik aller laut Marken Manual empfohlenen Formate für Drucksachen
Formatübersicht

Templates

Für Anwendungen stehen InDesign-Templates in verschiedenen Formaten zur Verfügung, bestellbar per E-Mail an dachmarke@wimi.landsh.de.

Barrierefreiheit

Online-Publikationen, die im Internet erscheinen, durch öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (vom 26. Oktober 2016) sollen grundsätzlich nach den Gestaltungsleitlinien umgesetzt werden. Die gesetzlichen Vorgaben und Fristen zur Barrierefreiheit sind jedoch vorrangig zu beachten.

Barrierefreiheit

Für digitale Dokumente, die auf Websites zum Download zur Verfügung gestellt werden, sind das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) sowie die zugehörigen Rechtsverordnungen zu berücksichtigen. Entsprechend § 12 b Abs. 3 LBGG ergeben sich die Anforderungen aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Dies betrifft beispielsweise die Hinterlegung von Bildern und Grafiken mit Alternativtexten, ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Schrift und Hintergrund sowie die Verwendung gut leserlicher und einfacher Schriftarten (zum Beispiel Avenir). Bei regulärem Text ist insbesondere bei der Verwendung der Farbe SH Rot darauf zu achten, dass ein ausreichendes Kontrastverhältnis sichergestellt ist.

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