Navigation und Service

Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Energiewende und Klimaschutz


Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, jeweils 50 Prozent der EFRE- und ELER-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte einzusetzen.

Letzte Aktualisierung: 28.12.2022

In den vergangenen Jahren wurde seitens der Landesregierung die Bedeutung des Klimaschutzes und der Energiewende stärker betont. Um eine angemessene finanzielle Ausstattung für eine erfolgreiche Umsetzung der Klima-und Energiepolitik zu gewährleisten, hat sie sich deshalb zum Ziel gesetzt, den Anteil der EFRE- und ELER-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte einschließlich Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in der kommenden Förderperiode von 40 auf 50 Prozent zu erhöhen. Hierzu erfolgte im Zusammenhang mit dem EFRE-Eckpunktepapier zur Förderperiode 2021-2027 am 30. Juni 2020 ein entsprechender Kabinettsbeschluss.

EFRE

Die ELER-Förderung wird künftig im Rahmen des bundesweiten GAP-Strategieplans umgesetzt. Der Strategieplan umfasst die 1. Säule (Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, EGFL) und die 2. Säule (ELER) der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Förderungen im Rahmen des Strategieplans sind darauf ausgerichtet, die nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung sowie in ländlichen Gebieten weiter zu verbessern und sollen zu Erreichung von drei allgemeinen Zielen im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich beitragen. Diese Ziele umfassen unter anderem die Stärkung des Klimaschutzes sowie die Erreichung der umwelt- und klimabezogenen Ziele der Europäischen Union. Um die allgemeinen Ziele erreichen zu können, werden im Strategieplan 9 spezifische Ziele benannt – darunter das Ziel „Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie.“ Die schleswig-holsteinische ELER-Förderung wird mit verschiedenen Fördermaßnahmen zu Erreichung der im Strategieplan formulierten Ziele beitragen. Das von der Landesregierung formulierte Ziel, 50 % der ELER-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Projekte einschließlich Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel einzusetzen, geht über die Anforderungen des nationalen Strategieplans hinaus. 

In Schleswig-Holstein werden insbesondere Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Landwirtschaft, investiver Natur- und Gewässerschutz sowie Küsten- und Hochwasserschutz zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beitragen.

In der Förderung nachhaltiger Landwirtschaft bilden insbesondere die Maßnahmen Vertragsnaturschutz und Ökologischer Landbau Schwerpunkte mit großer Bedeutung für die Erreichung des Klimaziels. Die ökologischen Anbauverfahren und die Förderungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes verbessern im Ackerbau u.a. die Resilienz des Systems bei stärker werdenden Wetterschwankungen durch die erweiterten Fruchtfolgen und die größere Diversität an Feldfrüchten (Klimaanpassung), verbessern die Humusbilanz im Boden (Klimaschutz durch CO2-Bindung) und reduzieren durch Verzicht auf mineralische Stickstoff-Düngung die Emissionen von Lachgas (Klimaschutz durch Verringerung klimawirksamer Gase). Die extensiven Formen der Grünlandbewirtschaftung leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag.  

Der biologische Klimaschutz wird im ELER beispielsweise im Rahmen des investiven Naturschutzes gefördert. In diesem Bereich trägt insbesondere der Moorschutz zum Schutz des Klimas bei, da Moore einen der wichtigsten CO2-Speicher in der Natur darstellen.

Im Rahmen der Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Anpassung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur an die Auswirkungen des Klimawandels unterstützt.

Im Laufe der Förderperiode 2023-2027 ist beabsichtigt, die Klimabeiträge einzelner Maßnahmen evaluieren zu lassen, um daraus Erkenntnisse für zukünftige Programme zu gewinnen.

Fortlaufendes Monitoring

Zur Ausrichtung des schleswig-holsteinischen EFRE Programms auf Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende ist darauf hinzuweisen, dass Schleswig-Holstein sich landesintern aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung das Ziel gesetzt hat, 50 Prozent der EFRE Mittel für Klimaschutz und Energiewende einzusetzen. Schleswig-Holstein geht damit deutlich über die Vorgabe der EU-Verordnungen hinaus, nach der 30 Prozent der EFRE Mittel auf das Politische Ziel 2 und damit auf Beiträge zum Green Deal auszurichten sind. Um diesen Beitrag der zukünftigen EFRE-Förderung zu ermitteln, wurde ein spezielles Messverfahren erarbeitet.

Die Operationalisierung erfolgt auf Ebene der Förderrichtlinien, in denen konkrete energie- und klimapolitische Zielsetzungen und Förderbedingungen definiert werden (z.B. Anforderungen an energetisches Bauen). Des Weiteren ist geplant, gezielt Projekte aus dem Bereich Energie und Klimaschutz zu akquirieren, z.B. durch die Durchführung entsprechender Förderaufrufe. Die Erreichung des 50-Prozent-Ziels wird einem fortlaufenden Monitoring, Controlling und Steuerung unterliegen. Das Kabinett wird sich jährlich mit dem Umsetzungsstand des EFRE Programms befassen; dabei wird auch die Erreichung des 50-Prozent-Ziels eine wichtige Rolle spielen.

Umweltziele im Fokus

Neben der Förderung von Energiewende- und Klimaschutzvorhaben mit dem EFRE Schleswig-Holstein wird auch die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen von Umweltzielen einen noch größeren Fokus erhalten in der Förderperiode 2021-2027. Diese Umweltziele lauten gemäß Taxonomie-Verordnung 2020/852 der EU: Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die EFRE Förderung wird keine Vorhaben umfassen, welche erhebliche Beeinträchtigungen dieser Umweltziele darstellen. Erforderlichenfalls müssen Vorhaben Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen vorsehen, um Beeinträchtigungen zu reduzieren.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen