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Thema : Glasfaser-Landesnetz bis 2020

Schulen

Vom Antrag zum Anschluss an das Breitbandnetz über Fragen zur Nutzung bis zum Zeitpunkt des Anschlusses der eigenen Schule.

Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Aufnahme des alten Schulhofs der Grundschule Kronshagen
Bis 2020 sollen alle Schulen im Land ans schnelle Internet.

Alle Fragen, die man an den Schulen zum Glasfasernetz hat, sind hier beantwortet.

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Wie bestellt eine Schule einen Glasfaseranschluss?

Schulen, die über einen Landesnetzanschluss verfügen, können einen Antrag zum Anschluss an das Breitbandnetz Schleswig-Holstein stellen.

Antragsformular Breitband  (PDF, 284KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dieser formale Antrag wird gemeinsam mit dem Schulträger ausgefüllt und auf dem Postweg an das IQSH übermittelt.

Wie sieht die Glasfaser-Umstellung im Detail aus?

  1. Antrag
    Schule und Schulträger stellen einen gemeinsamen Antrag zum Anschluss an das Breitbandnetz Schleswig-Holstein.
  2. Prüfung des Antrages
    Nach Eingang des Antrages prüft Dataport, ob die jeweilige Schule technisch und wirtschaftlich an das Glasfasernetz des Landes angebunden werden kann. Schulen, die zum Zeitpunkt der Prüfung aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebunden werden können, werden vorübergehend zurückgestellt, sodass eine neuerliche Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Den Projektstatus Ihrer Schule können Sie über das Internet einsehen.

    Informationen zum Glasfaserausbau an Schulen (Stand 25.06.2024) (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)

  3. Planung
    Dataport schreibt den Schulträger / Gebäudeeigentümer der Schulen an, um das Einverständnis für die Verlegung der Leitung in das Schulgebäude beim Eigentümer in Form eines Nutzungsvertrages einzuholen.
  4. Terminvereinbarung für erste Ortsbegehung
    Dataport plant eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung mit Vertretern der Schule, des Schulträgers / Eigentümers.
  5. Erste Ortsbegehung

    Dataport, Vertreter der Schule, Vertreter des Schulträgers / Eigentümers treffen sich in der Schule und sichten die bisherige Lage der Netzwerkkomponenten. Für diesen Termin werden unbedingt ein Grundriss der Schule in Kopie und der freie Zugang innerhalb des Schulgebäudes benötigt. Die Beschaffung des Plans obliegt der Schule.

  6. Installation Netzwerkschrank
    Dataport bestückt, sofern notwendig, in der Schule die technische Anlage des Netzwerkübergabeschrankes. Für diesen Termin muss sichergestellt werden, dass der Techniker einen freien Zugang zum Standort des geplanten Netzwerkschrankes erhält. Vertreter der Schulleitung oder des Schulträgers werden für diesen Termin nicht benötigt.
  7. Zweite Ortsbegehung
    Der zweite Vor-Ort-Termin erfolgt unter Mitwirkung der Dienstleister 1&1 Versatel und der Firma Netzkontor. In Absprache mit den Vertretern des Schulträgers / Eigentümers wird der Leitungsweg von der Straße bis zum Netzwerkübergabeschrank festgelegt.
  8. Verlegung des Glasfaserkabels
    Die Firma 1&1 Versatel führt bauliche Maßnahme in der Schule durch und verlegt das Glasfaserkabel von der Straße in die Schule. Vorab erhält die Schule von Dataport den Schlüssel zum Netzwerkschrank auf dem Postweg, mit dem die Schule den Netzwerkschrank für Handwerker vorübergehend öffnen kann. Der Schlüssel bleibt bis zum Abschluss der Arbeiten (s. Punkt 10) im Besitz der Schule.
  9. Abnahme
    Gemeinsam mit dem Vertreter des Schulträgers / Eigentümers, der Firma 1&1 Versatel und der Firma Netzkontor erfolgt eine technische Abnahme in der Schule, wobei das Ergebnis im Abnahmeprotokoll festgehalten wird.
  10. Inbetriebnahme
    Dataport installiert den Landesnetz-Router und aktiviert den Anschluss in der Schule. Nach Abschluss der Arbeit wird der Netzwerkübergabeschrank verschlossen und der Schlüssel von einem Dataport-Mitarbeiter einbehalten.

Wie kann der Anschluss genutzt werden?

Der Glasfaseranschluss ersetzt den bestehenden, kupferbasierten Landesnetzanschluss der Schule und ermöglicht darüber ein zeitgemäßes, schnelles Arbeiten in der Schulverwaltung. Darüber hinaus ist eine unterrichtliche Nutzung der Anschlüsse über eine separate Leitung möglich.

Welche Kosten sind mit dem Anschluss verbunden?

Die Kosten für die Anschlussarbeiten an den Schulen bis zum Netzwerkübergabeschrank sowie die monatlichen Nutzungsentgelte für die Verwendung des Anschlusses in der Schulverwaltung werden durch das Land Schleswig-Holstein getragen. Für die Nutzung des Breitbandanschlusses im Zusammenhang mit dem unterrichtlich genutzten Netz (pädagogischem Netz) fallen ebenfalls keine monatlichen Kosten an.

Wen kann ich fragen?

Das IQSH bietet Schulen die Möglichkeit, Fragen zum Thema Glasfaseranbau entgegenzunehmen und nach Möglichkeit zu beantworten. Konkrete Fragen zur Projektplanung leitet das IQSH zwecks Beantwortung an das Dataport Projektteam weiter.

Schulen kontaktieren bitte den Helpdesk des IQSH unter der folgenden Adresse:

http://helpdesk.lernnetz.de (Bereichsauswahl: Breitbandausbau SH)

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