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Thema : Breitbandstrategie - schnelles Netz fürs Land

Förderung des Mobilfunkausbaus


Um eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Diensten zu erreichen, gibt es auf Bundesebene ein Mobilfunkförderprogramm. Ziel des Programm ist es, Mobilfunk-Versorgungslücken zu schließen.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2023

Das Bild zeigt Geldscheine, die mit Wäscheklammern an einer Schnur aufgehängt sind.
Für den Mobilfunkausbau bietet der Bund ein Förderprogramm an.

Versorgungslücken erkennen und schließen

Das Ziel des Mobilfunk-Förderprogramm ist es, Versorgungslücken im Mobilfunk zu schließen. Eine Versorgungslücke ist definiert als Gebiet, in dem keine mobile Sprach- und Datenübertragung der dritten Generation oder höher durch ein Mobilfunknetz möglich ist.

Ergibt ein Markterkundungsverfahren, dass innerhalb der nächsten drei Jahre kein privatwirtschaftlicher Ausbau oder eine Aufrüstung der bestehenden Infrastruktur zu erwarten ist, können durch Förderungen Anreize für die Unternehmen geschaffen werden. Die Unternehmen errichten die Infrastruktur und betreiben sie anschließend, sodass den Bürgerinnen und Bürgern Netze von ausreichender Qualität zur Verfügung stehen (mind. 4G/LTE--Long Term Evolution).

Förderung beantragen

Bundesförderung

Genauere Information erhalten Sie im Leitfaden zur Umsetzung der Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" des Bundes (Link).

Die Zuständigkeit für die Koordination und Durchführung des Förderverfahrens liegt bei der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Sie identifiziert förderfähige Gebiete, koordiniert die Markterkundungsverfahren, sucht geeignete Standorte für Mobilfunkmasten und führt das Auswahlverfahren für die zukünftigen Betreiber der Mobilfunkmasten durch.

Eine Landesförderung zum Ausbau der Mobilfunknetze existiert in Schleswig-Holstein nicht, da die bestehenden Instrumente ausreichen, um die verbliebenen Versorgungslücken zu schließen.

Versorgungsauflagen

Im Rahmen der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen an die Telekommunikationsunternehmen erhalten diese Versorgungsauflagen. Das heißt, sie werden verpflichtet, bestehende Versorgungslücken zu verbessern und zusätzliche Mobilfunkmasten aufzustellen und zu betreiben. Die Einhaltung dieser Auflagen wird durch die Bundesnetzagentur kontrolliert und unterstützt, um allen Bürgerinnen und Bürgern möglichst hochwertige und zuverlässige Mobilfunknetze zur Verfügung zu stellen. So wird Schritt für Schritt die Anzahl der Versorgungslücken verringert und die Netzqualität flächendeckend verbessert.

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