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Thema : Nachhaltige Entwicklung – Unsere Ziele für die Welt von morgen

Nachhaltigkeitscheck Schleswig-Holstein


Um die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu erreichen, kontrolliert die Verwaltung seit November 2022 alle politischen Vorhaben mithilfe eines speziellen Prüfinstruments , dem sogenannten Nachhaltigkeitscheck.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2023

17 Ziele zu mehr Nachhaltigkeit
2015 haben die Vereinten Nationen sich auf 17 Nachhaltigkeitsziele verständigt, an denen sich politisches Handeln orientieren soll.

2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Handeln an den 17 Zielen der Agenda auszurichten. Die Landesregierung Schleswig-Holstein bekennt sich seit 2016 zu diesen Zielen. Mit dem Nachhaltigkeitscheck prüft die Verwaltung seit November 2022 politische Vorhaben, um sie den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung systematisch anzupassen. In das Prüfverfahren ist ein Klimacheck integriert, mit dem ein Beschluss des Landtages von November 2019 umgesetzt wird. Das Parlament hatte votiert, dass die Landesregierung auch die Auswirkungen ihrer Projekte auf die Klimabilanz Schleswig-Holsteins transparent machen solle. Beide Prüfinstrumente sind Teile eines Nachhaltigkeitsmanagements für Schleswig-Holstein, das zurzeit weiter aufgebaut wird.

Prüfverfahren

Mit dem Nachhaltigkeitscheck werden Vorlagen für das Landeskabinett sowie Förderrichtlinien geprüft. Davon ausgenommen sind Dokumente wie Eilentscheidungen, Berichte der Landesregierung oder Personalangelegenheiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung setzen den Check um, indem sie Fragen zu den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit beantworten und Einschätzungen dazu abgeben, wie sich ein Vorhaben auf diese Handlungsfelder auswirken wird. In Freitextfeldern lassen sich Daten, etwa aus Gutachten, Strategien und Berichten, sowie weitere Informationen ergänzen. Aus all diesen Angaben erstellt der Nachhaltigkeitscheck ein Ergebnisdokument und eine Gesamtbewertung. Letztere muss in Kabinettsvorlage, Gesetzentwurf oder Förderrichtlinie übernommen werden. Beim Klimacheck geht es um die Frage, ob ein Vorhaben dazu beiträgt, in erheblichem Umfang Treibhausgase freizusetzen. Wo dies der Fall ist, müssen Alternativen geprüft werden.

Nachhaltigkeitscheck

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Ansprechpersonen

In der Staatskanzlei

Nachhaltigkeitscheck

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

Im Umweltministerium

Klimacheck

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

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