Nord- und Ostsee sowie die einmaligen Natur- und Kulturlandschaften sind ein Alleinstellungsmerkmal Schleswig-Holsteins. Wir müssen einen Ausgleich zwischen Natur- und Umweltschutz sowie den wirtschaftlichen Interessen herstellen, damit Schleswig-Holstein auch perspektivisch von seinen natürlichen Gütern profitieren kann.
Sauberes Wasser sicherstellen
Zur Vermeidung von Gefahren durch zu hohe Nitrat- und Phosphoreinträge überwacht das Gewässermonitoring des Landes den Nitrat- und Phosphorgehalt des Grundwassers und der Meereszuflüsse. Eine gute Wasserqualität ermöglicht es einer Vielzahl von Lebewesen, in entsprechender Zahl und Verteilung vorzukommen. Auch die Plastikverschmutzung in den Meeren spielt eine immer größer werdende Rolle, weshalb eine systematische Überwachung der Mägen von Seevögeln stattfindet.
Schutzgebiete ausweisen
Die meisten Lebensräume werden durch menschliches Einwirken beeinflusst und müssen ihrer wichtigen Funktionen wegen erhalten bleiben. In Schleswig-Holstein werden zu diesem Zweck spezielle Schutzgebiete ausgewiesen. Wie auch für die Gewässer Schleswig-Holsteins gilt für die Lebensräume an Land, dass das natürliche ökologische Gleichgewicht durch Stickstoff- oder Säureeinträge gefährdet ist und dementsprechend überwacht wird.
Als Äquivalent der naturbelassenen Gebiete werden auch die landwirtschaftlich genutzten Flächen anhand des EU-weit verpflichtend zu überwachenden High-Value-Farmland-Indikators bewertet. Dieses Kriterium berücksichtigt nicht zuletzt auch die biologische Artenvielfalt, die zusätzlich jährlich entlang eines spezifischen Artenindizes überwacht wird.
Einfluss der Landwirtschaft überwachen
Nicht zuletzt spielen die Stickstoffeinträge durch die Landwirtschaft, die in Schleswig-Holstein einen traditionell hohen Anteil der Gesamtfläche ausmacht, eine wichtige Rolle für die Einträge in die Ökosysteme. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft in der Fläche, die mit einem möglichst geringen Eingriff in natürliche Ökosysteme verbunden ist, interessant und wird ebenfalls erfasst.
Unmittelbar betroffene UN-Nachhaltigkeitsziele des Handlungsfeldes "Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen"
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Kein Hunger
Bis 2030 die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen
Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
Nachhaltige Städte und Gemeinden
Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken
Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirt- schaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen
Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
Leben unter Wasser
Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern
Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden
Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten
Leben an Land
Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten
Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen
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