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Thema : Lärmschutz

Fluglärm

Letzte Aktualisierung: 27.04.2015

Durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) gelten für die Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich erhöhte Anforderungen, um die Nachbarschaft und Allgemeinheit besser als bisher vor Fluglärm zu schützen. Zu diesem Zweck ist den Landesregierungen durch das FluglärmG die Aufgabe übertragen worden, so genannte Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ist dieser Aufgabe nachgekommen und hat für mehrere Flugplätze Lärmschutzbereiche durch Landesverordnungen ausgewiesen.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema sowie Karten und Hinweise zu den Lärmschutzbereichen in Schleswig-Holstein.

Rechtliche Grundlagen

Zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sind verschiedene untergesetzliche Regelungen erlassen worden, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Lärmschutzbereiche

Mit der Neufassung des FluglärmG vom 31.10.2007 wurden deutlich niedrigere Grenzwerte als Grundlage für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen festgelegt.

Fluglärmschutzverordnungen in Schleswig-Holstein

Die ermittelten Lärmschutzbereiche sind durch Rechtsverordnungen der Landesregierung festgesetzt worden.

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