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Thema : Eingriffsregelung

Eingriffsregelung

Letzte Aktualisierung: 18.03.2022

Im Rahmen der Zulassungsverfahren von Vorhaben sowie bei der Aufstellung von Plänen sind die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu ermitteln, zu bewerten und Lösungen zur Reduktion bzw. Kompensation aufzuzeigen. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen zu bewahren. Darüber hinaus erfordern verschiedene rechtliche Bestimmungen besondere Prüfungen von Vorhaben sowie deren Auswirkungen und fokussieren den Blick auf das jeweils vorliegende Schutzobjekt bzw. -gebiet.

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3, 24106 Kiel

Landesamt für Umwelt

Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek

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