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Thema : Biodiversitätsstrategie

Rangerinnen und Ranger in Schutzgebieten



Letzte Aktualisierung: 06.05.2024

Die Landesregierung hat im Rahmen der Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt Kurs Natur 2030 beschlossen, ein System hauptamtlicher Schutzgebietsrangerinnen und Schutzgebietsranger in Schleswig-Holstein aufzubauen, um die qualitativ hochwertige Naturschutzarbeit vor Ort zu sichern. In Schleswig-Holstein gibt es über 200 Naturschutzgebiete, dazu Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiete, zum Teil mit überschneidenden Grenzen. Diese Gebiete sind für die hiesige Arten- und Lebensraumvielfalt von großer Bedeutung. Oftmals sind dies die letzten Rückzugsgebiete für die hier vorkommenden Lebensräume und Arten. Viele dieser Schutzgebiete haben aber auch wichtige Funktionen als Freizeit- und Erholungsraum für Bürgerinnen und Bürger. Die hohen Besucherzahlen führen regelmäßig zu Konflikten zwischen Freizeitaktivitäten und Naturschutzzielen. Die wichtigste Aufgabe der neuen Rangerinnen und Ranger wird es daher sein, in den Schutzgebieten präsent zu sein, die Gäste und Nutzerinnen und Nutzer aufzuklären und Naturschutzwissen direkt vor Ort zu vermitteln. Viele der Störungen werden unbeabsichtigt und ohne Wissen um die Konsequenzen für die Biodiversität verursacht.

Einsatzgebiete der Rangerinnen und Ranger

Das Land Schleswig-Holstein hat für diese wichtigen Naturschutzaufgaben im Jahr 2023 insgesamt 12 neue unbefristete Personalstellen beim Landesamt für Umwelt mit Hauptsitz in Flintbek geschaffen. Alle Arbeitsplätze konnten mit engagierten und qualifizierten Personen besetzt werden; die ihre Arbeit Anfang 2024 aufgenommen haben. Aufgrund der Größe des Landes und der Vielzahl der Schutzgebiete in Schleswig-Holstein mussten Einsatzgebiete festgelegt werden. In jedem dieser Einsatzgebiete werden 3 schutzgebietsbetreuende Rangerinnen und Ranger tätig sein:

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