Gewässerrandstreifen bieten je nach Breite Platz für die dynamische Entwicklung des Gewässers wie das Mäandrieren und schützen des Gewässers vor direkten Nähr- und Schadstoffeinträgen. Gleichzeitig unterstützen hinreichend entwickelte Gewässerrandstreifen den Biotopverbund und wirken sich begünstigend auf die biologische Vielfalt aus.
Neben den gesetzlichen Auflagen werden dauerhafte, mindestens 10 Meter breite Gewässerrandstreifen in Schleswig-Holstein freiwillig im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz gesichert. Vor dem Hintergrund verschärfter Abstandsreglungen im Düngerecht und Wasserhaushaltsgesetz sowie weiterer Verschärfungen im Rahmen des Insektenschutzgesetzes ist es erforderlich, die Einhaltung der bestehenden Abstandsauflagen der Düngeverordnung und des Wasserhaushaltsgesetztes besser zu überprüfen und durchzusetzen.
Gewässerrandsteifen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz
Zur Zielerreichung verfolgt die Landesregierung Schleswig-Holstein bei Gewässerrandstreifen zwei sich ergänzende Handlungsstränge. Zum einen wird in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband über die an Gewässern bestehenden Auflagen regelmäßig informiert; die Auflagen für die Praxis werden verständlich aufbereitet. Zum anderen werden dauerhafte, mindestens 10 Meter breite Gewässerrandstreifen durch Kauf oder Entschädigung gesichert. Die mit Anreizen versehene Flächensicherung erfolgt durch den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände.
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