Sicherung der Arten- und Lebensraumvielfalt in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bietet mehr als der der Hälfte aller in Deutschland lebenden Arten einen Lebensraum. Für den Fortbestand benötigen wildlebende Tier- und Pflanzenarten ein funktionierendes Netz von naturnahen Lebensräumen. Im Netzwerk Natur werden Maßnahmen gebündelt, die genau darauf ausgelegt sind. Ziel ist es bestehende Schutzgebiete am Land und im Wasser (Grün-Blaue Infrastruktur) zu erhalten, zu verbessern und auszubauen.
Maßnahmen Netzwerk Natur
HUSAWA – Hummer-Sandkoralle-Wattenmeer Projekt
HUSAWA steht für die Erfassung des Europäischen Hummers und der Sandkoralle im Nationalpark Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer für einen effektiven Biotopschutz und den Erhalt der Artenvielfalt
Der Europäische Hummer (Homarus gammarus), der größte heimische Krebs in der Nordsee, wird in der Roten Liste für Deutschland als "stark gefährdet" geführt. Überfischung, Meeresverschmutzung und insbesondere die Zerstörung von geeigneten Lebensräumen aus Steinen und Felsgeröll, die für den Bau der Höhlen notwendig sind, haben zu drastischen Einbrüchen des Bestandes geführt. Die Sandkoralle (Sabellaria spinulosa) gilt ebenfalls als stark gefährdet. Riffhabitate, die von diesem röhrenbauenden Wurm gebildet werden, fördern nachweislich den Erhalt der biologischen Vielfalt und stellen beispielsweise einen wichtigen Lebensraum für viele am Meeresgrund lebende Jungfische dar. Aufgrund des historischen Rückgangs in ganz Europa hat die Erhaltung von Sandkorallen-Riffen auch bei uns in Deutschland eine hohe Priorität.
Nach dem Zufallsfang von mehreren unmarkierten "wilden" Hummern an der schleswig-holsteinischen Küste, die offensichtlich nicht aus einer Aufzuchtstation stammten, wurde das Projekt HUSAWA gestartet. Es wird untersucht, wo genau weitere Hummer- und Sandkorallenvorkommen zu finden sind, wobei sich die Suche auf Untergründe aus Sand, Kies, Grobsand, Muschelschill oder Sandbänke fokussiert, denn diese Lebensräume bevorzugen beide Arten. Zusätzlich sollen Methoden erforscht werden, wie sich der Bestand der Sandkorallen wieder erholen könnte.
Ziel ist es, Erkenntnisse über das Vorkommen des Europäischen Hummers und der Sandkoralle in der Küstenregion Schleswig-Holsteins zu gewinnen sowie Methoden zur Unterstützung der Bestandserholung durch eine erhöhte Vermehrung und Wiederansiedlung zu prüfen.
Durch eine verbesserte Kenntnis vorhandener Populationen und der Ausbreitung beider Arten an unserer Küste können vorhandene Schutzmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Eine Bestandvergrößerung würde zudem die als stark bedroht eingestuften Arten stärken.
So kann dieses Projekt sowohl zur Stärkung mariner Schutzgebiete als auch zum Artenschutz selbst beitragen.
Ausfahrten mit dem Forschungsschiff
Gemeinsam mit einem Team des Forschungsinstituts Senckenberg am Meer (Abteilung Deutsches Zentrum für marine Biodiversitätsforschung, Wilhelmshaven) und Studenten:innen der Universität Oldenburg war das Projektteam mit dem Forschungsschiff "Senckenberg" unterwegs. Auf der Spur der Hummer kamen beköderte Hummerkörbe und eine kleine Dredge – eine Art Schleppnetz – zum Einsatz.
Mehrere Exemplare konnten gefangen werden; sie wurden vermessen und gewogen und dann wieder in die Freiheit entlassen. Außerdem wurden Wasserproben genommen, um die Hummer- und Sandkorallenlarven mithilfe neuartiger genetischer Methoden zu erfassen.
Ansiedlung auf künstlichen Riffstrukturen
In der Pilotphase wurde eine mögliche Ansiedlung von Sandkorallen auf ARMS Platten untersucht. ARMS (Autonomous Reef Monitoring Structures) sind auf internationaler Ebene standardisierte Siedlungsplatten, die als nicht-invasive Methode für das Monitoring von Riffen aber auch zur Erfassung von invasiven Arten eingesetzt werden. Aufgrund ihrer dreidimensionalen Struktur, die die Komplexität von marinen Hartsubstraten nachahmt, ziehen sie sowohl verkrustete Arten (Korallen, Algen usw. als auch bewegliche Organismen an. Für die Ansiedlungsexperimente werden die ARMS Platten an verschiedenen Standorten ausgebracht und nach mehreren Monaten wieder eingeholt.
Diese Experimente werden noch weitergeführt und parallel ausgewertet.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist seit 30 Jahren in Kraft und dennoch ist das Ziel der Erreichung günstiger Erhaltungszustände von Lebensraumtypen (LRT) und Arten noch nicht vollständig erreicht.
Mit ihrer Biodiversitätsstrategie 2030 hat die EU neue Ziele für die Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensraumtypen und Arten gesetzt, die auch im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes umgesetzt werden. Auf der Grundlage des landesweiten Prioritätenkonzepts zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie in Schleswig-Holstein (LRT-Prioritätenkonzept, MEKUN 2022) werden Prioritäten für die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen für ausgewählte LRT gesetzt, die sich derzeit in einem schlechten Erhaltungszustand befinden.
Damit will das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag zu einer bundesweiten Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen leisten.
Schwerpunktgebiete mit zusätzlichen Verbesserungsmaßnahmen
Die Planung und Umsetzung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen soll in den bestehenden Natura 2000-Gebieten intensiviert werden. Hierfür wurden durch das Landesamt für Umwelt im Rahmen des LRT-Prioritätenkonzeptes konkrete Vorschläge erarbeitet. Nach einer Auswertung der landesweiten Biotopkartierung und der Ergebnisse des FFH-Gebietsmonitorings wurden Schwerpunktgebiete festgelegt, in denen über die bisher durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen hinaus Verbesserungsmaßnahmen für bestimmte LRT umgesetzt werden sollen. In einem kooperativen Prozess wurden mit den beteiligten Naturschutzakteuren (beispielsweise untere Naturschutzbehörden, Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL e.V.), Lokale Aktionen, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Schrobach Stiftung, Schleswig-Holsteinische Landesforsten) im Anschluss die konkreten Maßnahmen abgestimmt, die vorrangig innerhalb der FFH-Gebiete durchgeführt werden sollen.
Faktorenspezifische Umsetzung zur Verbesserung des Erhaltungszustandes
Seit 2023 befindet sich das LRT-Prioritätenkonzept in der Umsetzungsphase. Die beteiligten Naturschutzakteure sind aufgefordert, die Verbesserungs- und Entwicklungsmaßnahmen über verschiedene Finanzierungsinstrumente in der Fläche umzusetzen. Dabei stimmen sie sich eng mit den zuständigen Behörden, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie betreuenden Verbänden ab. Um eine Verbesserung bestehender Vorkommen von Lebensraumtypen zu erreichen oder neue Vorkommen zu entwickeln, ist es wichtig, genau an den Faktoren anzusetzen, die für die Bestimmung des Erhaltungszustands von Bedeutung sind. Neben einer zielgerichteten Pflege, der Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushalts oder der Beseitigung von bestehenden Beeinträchtigungen kann dies auch die Aufwertung des Arteninventars sein, beispielsweise durch das gezielte Einbringen seltener gewordener Pflanzenarten.
Vertragsnaturschutzmaßnahmen dienen der Förderung und dem Erhalt der Biodiversität Schleswig-Holsteins. Auf freiwilliger Basis werden hierbei landwirtschaftlich genutzte Flächen durch Verträge mit den Grundstücksbewirtschaftern von intensiver Bewirtschaftung auf extensive, naturschonende Bewirtschaftung umgestellt. Die in unterschiedlichen Vertragsnaturschutzmaßnahmen vorgesehene, naturschonende Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandstandorten, sowie ergänzende biotopgestaltende Maßnahmen, dienen der Schaffung wertvoller Habitatstrukturen für zahlreiche Tiergruppen (beispielsweise Vögel, Amphibien, Insekten, Säugetiere) und Pflanzenarten. Der Vertragsnaturschutz dient dabei unter anderem der Umsetzung des EU-weiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000", welches den Erhalt und die Förderung bedrohter Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse zum Ziel hat.
Ausbau der Vertragsnaturschutzflächen auf zehn Prozent (circa 98.000 Hektar)
Derzeit befinden sich rund vier Prozent (circa 43.000 Hektar) der landwirtschaftlichen genutzten Flächen im Vertragsnaturschutz. Bis zum Jahr 2030 ist im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes beabsichtigt, dass sich zehn Prozent (circa 98.000 Hektar) der in Schleswig-Holstein landwirtschaftlich genutzten Flächen im Vertragsnaturschutz wiederfinden.
Erhöhte Ausgleichszahlungen, Naturschutzberatung und digitale Antragstellung
Ab dem Jahr 2022 wurden vor allem für die Vertragsnaturschutzangebote mit einer hohen Wirkung für die Biodiversität die Ausgleichszahlungen deutlich erhöht. Das bestehende Beratungsangebot zum Vertragsnaturschutz der Landgesellschaft Schleswig-Holstein wird durch zusätzliche Förderungen der Lokalen Aktionen (Dienstleister für die Organisation und Koordination von Naturschutzmaßnahmen) sowie der Regionalbüros des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) zu einem flächendeckenden Angebot der Natur- und Landschaftsschutzberatung in Schleswig-Holstein ausgebaut. Das im Jahr 2022 etablierte digitale Antragsverfahren bietet eine plausibilisierte visuelle Antragstellung der potentiellen Vertragsflächen bei der Landgesellschaft Schleswig-Holstein.
Landwirtschaftliche Betriebe können bei Interesse an einer Erhöhung der Biodiversität auf ihren Flächen kostenlose Natur-und Landschaftsschutzberatung in Anspruch nehmen. In der Beratung wird mit den landwirtschaftlichen Betrieben gemeinsam in einem Angebotskatalog nach passgenauen Maßnahmen gesucht, die sich für ihre Fläche eignen.
Verdopplung der Naturschutzberatung
Um die in der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt des Landes Schleswig-Holstein angestrebten Flächenziele beim Ausbau des Vertragsnaturschutzes und dem Ökolandbau bis zum Jahr 2030 zu erreichen, wird das Angebot der Naturschutzberatung verdoppelt und der bestehende Angebotskatalog ausgeweitet.
Institutionelle Förderung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL)
Seit 2022 erhält der DVL eine institutionelle Förderung durch das Land Schleswig-Holstein. Dadurch wird die fachlich hochwertige Aufgabe der Naturschutzberatung in Schleswig-Holstein weiter gefestigt und perspektivisch gestärkt. Der Fokus liegt sowohl auf der Koordinierung als auch auf der Beratung landwirtschaftlicher Betriebe mit der Perspektive, neue Projekte zur Förderung der Biodiversität ins Leben zu rufen.
Mittelfristig ist beabsichtigt, die Beratung auf Träger wie die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH), den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH), Kirchen, Gemeinden, Privatpersonen oder Träger von Bauvorhaben auszuweiten.
Neue DVL-Regionalbüros
Dafür werden mit der Koordinierungsstelle Landesarbeitsgemeinschaft DVL Schleswig-Holstein (LAG DVL-SH) neben den sieben Lokalen Aktionen (Dienstleister für die Organisation und Koordination von Naturschutzmaßnahmen) zusätzlich fünf DVL-Regionalbüros eingerichtet. Somit ist die Naturschutzberatung im gesamten Land Schleswig-Holstein mit kurzen Wegen direkt vor Ort gewährleistet.
Die Landesregierung hat im Rahmen der Landesstrategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt Kurs Natur 2030 beschlossen, ein System hauptamtlicher Schutzgebietsrangerinnen und Schutzgebietsranger in Schleswig-Holstein aufzubauen, um die qualitativ hochwertige Naturschutzarbeit vor Ort zu sichern. In Schleswig-Holstein gibt es über 200 Naturschutzgebiete, dazu Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiete, zum Teil mit überschneidenden Grenzen. Diese Gebiete sind für die hiesige Arten- und Lebensraumvielfalt von großer Bedeutung. Oftmals sind dies die letzten Rückzugsgebiete für die hier vorkommenden Lebensräume und Arten. Viele dieser Schutzgebiete haben aber auch wichtige Funktionen als Freizeit- und Erholungsraum für Bürgerinnen und Bürger. Die hohen Besucherzahlen führen regelmäßig zu Konflikten zwischen Freizeitaktivitäten und Naturschutzzielen. Die wichtigste Aufgabe der neuen Rangerinnen und Ranger wird es daher sein, in den Schutzgebieten präsent zu sein, die Gäste und Nutzerinnen und Nutzer aufzuklären und Naturschutzwissen direkt vor Ort zu vermitteln. Viele der Störungen werden unbeabsichtigt und ohne Wissen um die Konsequenzen für die Biodiversität verursacht.
Einsatzgebiete der Rangerinnen und Ranger
Das Land Schleswig-Holstein hat für diese wichtigen Naturschutzaufgaben im Jahr 2023 insgesamt 12 neue unbefristete Personalstellen beim Landesamt für Umwelt mit Hauptsitz in Flintbek geschaffen. Alle Arbeitsplätze konnten mit engagierten und qualifizierten Personen besetzt werden; die ihre Arbeit Anfang 2024 aufgenommen haben. Aufgrund der Größe des Landes und der Vielzahl der Schutzgebiete in Schleswig-Holstein mussten Einsatzgebiete festgelegt werden. In jedem dieser Einsatzgebiete werden 3 schutzgebietsbetreuende Rangerinnen und Ranger tätig sein:
Intakte Moore zählen zu den natürlichen Kohlenstoffsenken. Insbesondere durch die Photosynthese der Torfmoose wird das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO2) zunächst in den Pflanzen und später im Torf langfristig eingelagert. Moore tragen so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bei. Darüber hinaus sind Moore wertvolle Ökosysteme mit enormer Bedeutung für die Biodiversität. Ihre natürliche Feuchtigkeit bietet einzigartige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten, die es zu erhalten gilt. Ein Großteil der Moore in Schleswig-Holstein wird seit Jahrzehnten für die landwirtschaftliche Nutzung entwässert. Durch die Entwässerung dringt Sauerstoff in den Moorboden ein und zersetzt den Torf. Dabei wird CO2freigesetzt. Dadurch gehören Moore zu den wesentlichen Quellen für Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Mit dem Programm "Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung" der Landesregierung Schleswig-Holstein soll die klimaschützende Senkenfunktion der Moore wiederhergestellt werden. Gleichzeitig ergeben sich durch die Schaffung wertvoller Lebensräume Synergien für den Biodiversitätsschutz.
Wiedervernässung von Mooren
Durch die Wiedervernässung von Moorböden sollen bis 2030 rund 700.000 Tonnen CO2- Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Die Maßnahmen werden hauptsächlich auf den Moorflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) umgesetzt (circa 26.000 Hektar). Bis 2030 sollen bis zu 8.000 Hektar zusätzlicher Arrondierungsflächen gesichert und klimaoptimal entwickelt werden.
Im Rahmen des Programms zum biologischen Klimaschutz werden Moorflächen durch die SNSH gesichert. Die Flächensicherung erfolgt auch unter Anwendung des Klimapunkte-Verfahrens; einem innovativen Ansatz, der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer einen zusätzlichen finanziellen Anreiz bietet, Moorflächen für den biologischen Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Zudem werden für ausreichend große, arrondierte Moorflächen geeignete Wiedervernässungsmaßnahmen durch die SNSH entwickelt und umgesetzt.
Gewässerrandstreifen bieten je nach Breite Platz für die dynamische Entwicklung des Gewässers wie das Mäandrieren und schützen des Gewässers vor direkten Nähr- und Schadstoffeinträgen. Gleichzeitig unterstützen hinreichend entwickelte Gewässerrandstreifen den Biotopverbund und wirken sich begünstigend auf die biologische Vielfalt aus.
Neben den gesetzlichen Auflagen werden dauerhafte, mindestens 10 Meter breite Gewässerrandstreifen in Schleswig-Holstein freiwillig im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz gesichert. Vor dem Hintergrund verschärfter Abstandsreglungen im Düngerecht und Wasserhaushaltsgesetz sowie weiterer Verschärfungen im Rahmen des Insektenschutzgesetzes ist es erforderlich, die Einhaltung der bestehenden Abstandsauflagen der Düngeverordnung und des Wasserhaushaltsgesetztes besser zu überprüfen und durchzusetzen.
Gewässerrandsteifen im Rahmen der Allianz für Gewässerschutz
Zur Zielerreichung verfolgt die Landesregierung Schleswig-Holstein bei Gewässerrandstreifen zwei sich ergänzende Handlungsstränge. Zum einen wird in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband über die an Gewässern bestehenden Auflagen regelmäßig informiert; die Auflagen für die Praxis werden verständlich aufbereitet. Zum anderen werden dauerhafte, mindestens 10 Meter breite Gewässerrandstreifen durch Kauf oder Entschädigung gesichert. Die mit Anreizen versehene Flächensicherung erfolgt durch den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände.
Öffentliche und kircheneigene Flächen bergen ein großes Potenzial zur Steigerung der Biodiversität. Das Land Schleswig-Holstein sucht Modellgemeinden für die Artenvielfalt, die ein auf andere Flächen übertragbares Biodiversitätsmodell entwickeln und etablieren. Dieses Biodiversitätsmodell umfasst die Ermittlung und ökologische Bewertung des Flächenbestandes. Daraus kann das Aufwertungspotential auf den Flächen abgelesen und Maßnahmen für die Umsetzung ergriffen werden. Die Mitarbeitenden vor Ort erhalten Unterstützung durch Bildungsangebote zur Biodiversität.
Zusammengefasst werden die Erkenntnisse des Modellprojekts in einem Handlungsleitfaden, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Vergleichbare Kommunen können hieraus ablesen, ob diese Maßnahme zur Steigerung der Biodiversität auch auf ihre Flächen übertragbar ist.
Kirchengemeinde Schönwalde als Modellgemeinde
Die aktive Kirchengemeinde Schönwalde ist die erste Modellgemeinde für Biodiversität in Schleswig-Holstein. Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Umweltministerium ließ sie für ihre rund 63 Hektar Pfarrlandflächeeine ökologische Begutachtung durchführen und trat in den Dialog mit den Pächtern ihrer Kirchenflächen zum "Erhalt der biologischen Vielfalt".
"Ich freue mich, dass die Kirchengemeinde Schönwalde die erste "Modellgemeinde für die Artenvielfalt" im Rahmen der Biodiversitätsstrategie ist. Die Pfarrei zeigt anderen Kirchengemeinden gangbare Wege auf, wie wir die Artenvielfalt unseres Landes erhalten und beleben können. Ich hoffe, dass sich noch mehr Kirchengemeinden auf den "Schönwalder Weg" machen." (Katja Günther)
Auf den Flächen fand sich eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Pflanzenarten und Tierarten wie z.B. Neuntöter und Rotbauchunke. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurden die Pachtverträge mit den Landbewirtschaftenden abgeschlossen, um diese ökologischen Ressourcen zu erhalten und auszubauen. Mit der Umsetzung der Konzepte ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Biodiversität auf den Kirchenflächen in Schönwalde getan.
Reduzierung der Belastung durch Abwassereinleitungen
Zur Verbesserung der Wasserqualität müssen gegenüber dem aktuellen fünfjährigen mittleren Austrag die Phosphoreinträge in allen Gewässer landesweit um ein Drittel (rund 269 Tonnen) verringert werden. Bereits eine geringe Erhöhung des Phosphorgehaltes kann zu einer Steigerung der Pflanzenproduktion führen, mit der Folge der Eutrophierung und letztlich das „Umkippen“ eines Sees antreiben. Für die Umwelt, aber auch für unsere Lebensqualität ist es somit wichtig, die Phosphorfracht durch gezielte Maßnahmen an den Kläranlagen im Einzugsgebiet von Seen zu verringern.
Die Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, alle 49 Kläranlagen, die in Vorrangseen einleiten, mittelfristig mit einer Phosphor-Eliminationstechnik (zum Beispiel Fällungsanlage) auszustatten.
Förderung zum Ausbau kommunaler Kläranlagen
Zur Zielerreichung hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur ein Förderprogramm zur Installation technischer Einrichtungen an Kläranlagen zur Phosphor-Eliminierung auf Kläranlagen aufgelegt, das gut angenommen wird.
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