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Thema : Biodiversitätsstrategie

Biodiversitätsstrategie

Die Landesregierung legt mit der neuen Biodiversitätsstrategie einen Masterplan für die biologische Vielfalt vor

Letzte Aktualisierung: 27.10.2021

Die Biodiversitätsstrategie des Landes

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Die biologische Vielfalt in Schleswig-Holstein ist überwiegend in keinem guten Zustand. Dies ist das Ergebnis nach Bewertung aller vorliegenden Daten und Unterlagen. Die Landesregierung hat daher eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein vorgelegt.

Ziel der Strategie „KURS NATUR 2030“ ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, eine Trendumkehr einzuleiten und Umweltressourcen effizient zu schützen. Das Problem ist akut: Derzeit sind rund 50 Prozent der Tier- und Pflanzenarten des Landes in den Roten Listen der gefährdeten Arten aufgeführt.

Ein Schmetterling sitzt auf einer Blume.
Die Artenvielfalt und landestypische Lebensräume sollen in Schleswig-Holstein erhalten bleiben.

Grün-Blaue Infrastruktur soll gestärkt werden

Dazu soll die Entwicklung einer ausgeprägten grün-blauen Infrastruktur gefördert werden. Im Land zwischen den Meeren mit den prägenden Küsten sowie ausgedehnten Seen- und Fließgewässerlandschaften müsse der Begriff der grünen Infrastruktur um die blaue Infrastruktur erweitert werden, so Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir brauchen leistungsstarke ökologische Verbundsysteme von der Küste über landwirtschaftlich genutzte Flächen und natürliche Landschaften bis hin zu den urbanen Räumen. Ziel ist es, auf 30 Prozent der Landesfläche einen guten ökologischen Zustand zu etablieren.“

Neue Schutzgebiete und Biotopverbundsysteme sind geplant

Dabei sollen bis 2030 mindestens 15 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem wirken können. Zwei Prozent der Landesfläche sollen als Wildnisgebiete einer weitgehend eigendynamischen und ungestörten Entwicklung überlassen werden.

Ein Feld mit verschiedenen Blumen.
Fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten des Landes gilt als gefährdet.

Mehr Synergieeffekte in den Kernaktionsräumen

In bestimmten Gebieten, den sogenannten Kernaktionsräumen, sollen die im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein entwickelten Zielgrößen und Maßnahmen nun prioritär angegangen werden. Durch eine Priorisierung von Schlüsselarealen können die größtmöglichen Synergieeffekte genutzt werden.

 

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Fragen und Antworten zur Biodiversitätsstrategie und den Kernaktionsräumen

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1. Was sind Kernaktionsräume?

Kernaktionsräume KAR sind im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes Schleswig-Holstein erarbeitete prioritäre Umsetzungsräume für die in dieser Strategie hergeleiteten lebensraumbezogenen Zielgrößen und Maßnahmen. Sie sollen dabei gezielt die ökologische Funktionalität des Biotopverbundsystems herstellen sowie weitere bedeutsame Synergieeffekte zum Beispiel mit den Zielen des Klima-, Gewässer-, Grundwasser- und Bodenschutzes realisieren. Sie sind als sogenannte „ökologische Schlüsselareale“ von landesweiter Bedeutung.

2. Was ist der Sinn und Zweck KAR auszuweisen?

Die Frage war: Wie und wo kommen wir konzeptionell von den zusammengetragenen Handlungserfordernissen, Zielgrößen und Maßnahmenpaketen in die konkrete operative Umsetzung?
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine umfassende und vielschichtige Aufgabe, dass es auch unter Effektivitätsaspekten insbesondere einer gezielten Priorisierung, Bündelung und räumlichen Steuerung von entsprechenden Maßnahmen bedarf. Hier setzen die KAR methodisch, d.h. systematisch und konzeptionell landesweit an (siehe Frage 4). Sie verstehen sich aber keineswegs als alleinige Umsetzungskulisse für die Biodiversitätsstrategie (siehe hierzu auch Frage 6).

3. Wo liegen die Gebiete?

Die Kernaktionsräume umfassen sowohl terrestrische als auch marine Lebensräume.
Im terrestrischen Bereich handelt es sich um Schlüsselbereiche des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, die aufgrund ihrer Lebensraum- und Artenausstattung zu den ökologisch besonders bedeutsamen und prägenden Teilbereichen des Landes zählen. Die Kernaktionsräume liegen somit im SBVS und systematisch über das gesamte Land verteilt.
Die Kernaktionsräume im marinen Bereich liegen sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee. Exponiert ist hier sicherlich der KAR „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ mit seiner Größe von über 430.000 Hektar.

4. Wie werden die KAR ausgewählt und welche fachlichen Kriterien sind hierbei relevant?

Die fachliche Auswahl und räumliche Abgrenzung der Kernaktionsräume erfolgt auf dem Wege einer Kombination aus:


• der Auswertung vorliegender Geofachdaten (z. B. aktuelle landesweite Biotopkartierung, Schutzgebietskulissen, Kulissen der Moorböden und Vorranggewässer, artenbezogene Daten);


• der Einbeziehung relevanter Fachkonzepte/-programme/-pläne (z. B. Bundeskonzept Grüne Infrastruktur, Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Landschaftsrahmenpläne Schleswig-Holstein, Konzept Wildnisgebiete in Schleswig-Holstein)


• sowie Experten-Einschätzungen (wie z.B. Gebietsbetreuer, lokale Akteure,)

Inhaltlich werden an die Kernaktionsräume folgende fachlichen Kriterien angelegt:

• wichtige Schlüsselbereiche des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems und der Küstenmeere, die aufgrund ihrer Lebensraum- und Artenausstattung zu den ökologisch besonders bedeutsamen und prägenden Teilbereichen des Landes zählen;


• Räume, in denen in einem besonderen Maß rechtliche Verpflichtungen (EU-RL sowie Landes- und Bundesrecht) erfüllt werden müssen und zugleich Synergieeffekte des Klimaschutzes, des Gewässer- und Grundwasserschutzes und des Bodenschutzes realisiert werden;

• Hohes Entwicklungspotenzial zur Förderung der biologischen Vielfalt auf landesweitem Maßstab.

5. Welche Bedeutung haben KAR künftig?

Die KAR werden Räume des konzertierten Engagements verschiedener Akteure zum Erhalt unserer Biodiversität sein, gleichsam also Räume verstärkter Aktionen und Maßnahmenumsetzung. Dazu wird additiv zu vorhandenen Programmen für die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte in den KAR eine Förderpriorität eingerichtet. Gefördert werden:


• Träger-/Umsetzungsstruktur;
• Grunderwerb /Flächensicherung;
• Umsetzungs- und Planungsmanagement (Kernaktionsraumplanung);
• Koordination und Begleitung der Umsetzung.

Die KAR sollen damit auch „Aufmerksamkeitsräume“ sein, die dem Thema Biodiversitäts-
förderung anhand konkreter Beispiele zu einer noch breiteren öffentlichen Wahrnehmung und Wertschätzung verhelfen. Mittel- bis langfristig werden die KAR Beispielräume dafür sein, wie es uns in der Praxis gemeinsam gelingen kann, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, eine ressourcengerechte Flächennutzung zu etablieren und somit Trendumkehr einzuleiten.

6. Was bedeutet die Ausweisung der KAR für andere Flächen? Sind dadurch andere bedeutende Flächen in SH von einer Förderung ausgeschlossen / im Nachteil?

Nein, die Kernaktionsräume stellen eine Positivkulisse besonders herausgehobener ökologischer Schlüsselräume landesweitem Maßstabs dar, die aufgrund des großen Handlungsbedarfs zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt als notwendiges mittel- bis langfristiges „Umsetzungs-Engagement“ zu verstehen sind. Eine räumliche Umverteilung bestehender Naturschutzbemühungen oder eine Benachteiligung außerhalb der Kernaktionsräume stattfindender Naturschutzarbeit wird damit keineswegs intendiert. Gegenwärtig bereits bestehende Förderprogramme/-kulissen erfahren durch die Ausweisung der KAR keine Beeinträchtigung.

7. Wie geht es jetzt weiter?

In Anbetracht des großen räumlichen Gesamtumfangs aller KAR (Ziel: ca. 10 % der Landesfläche als terrestrische KAR , hinzu kommen marine KAR ) werden die KAR in zwei Tranchen inhaltlich ausgearbeitet und umgesetzt:


1. Tranche:
Im Rahmen der ersten Zieltranche werden für die ersten 23 KAR (davon 20 terrestrische und 3 marine) bis Ende des Jahres 2022 prioritäre Handlungserfordernisse erarbeitet. Bis Ende 2030 sollen diese umgesetzt sein bzw. die Umsetzung eingeleitet sein.

2. Tranche:
Im Rahmen der zweiten Zieltranche erfolgt bis Ende 2025 für weitere etwa 27 KAR die räumliche Ermittlung und Analyse der prioritären Handlungserfordernisse sowie die Konzeption entsprechender Maßnahmen. Die Umsetzung bzw. zumindest Einleitung dieser Maßnahmen soll bis 2040 erfolgt sein.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die KAR als räumliche Kulissen zu sehen sind, die eine klare landesweite Orientierung geben, jedoch keine scharfen Flächengrenzen darstellen und daher räumlich und inhaltlich „entwickelbar“ bleiben.

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