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Thema : Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Digitale Fortsetzung des zweiten Fokus-Landesaktionsplans 2022

Mit dem Landesaktionsplan beschreibt Schleswig-Holstein den Weg hin zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Letzte Aktualisierung: 15.06.2023

Mit den Landesaktionsplänen will die Landesregierung allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Mehr als eine halbe Million Menschen im echten Norden leben mit einer Behinderung – das entspricht fast 20 Prozent der Bevölkerung. Um ihre Rechte zu stärken und ihnen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, hat Schleswig-Holstein in den Jahren 2017 und 2022 jeweils einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Diese umfassen konkrete Vorhaben, die alle zu gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion beitragen sollen.

Weitere Informationen zum ersten Landesaktionsplan aus 2017

Gemeinsam für mehr Inklusion

Der zweite Fokus-LAP 2022 im Netz

Im Januar 2022 stellte die Landesregierung den zweiten Landesaktionsplan unter dem Motto "Einer für alle" vor, den sogenannten Fokus-LAP 2022. Dieser skizziert mehr als 50 verschiedene Vorhaben im ganzen Land, die die Inklusion und das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in der Bevölkerung stärken sollen.

Der Aktionsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries, sowie ihrem Vorgänger Professor Ulrich Hase erarbeitet. Vorausgegangen war ein umfassender Beteiligungsprozess, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Vereine, Verbände und Institutionen ihre Vorschläge eingebracht haben.

Der Aktionsplan (Stand: Januar 2022) steht unter www.fokus-lap-2022.de zur Verfügung – auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Video: Der Fokus-LAP 2022

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