Digitale Fortsetzung des zweiten Fokus-Landesaktionsplans 2022
Mit dem Landesaktionsplan beschreibt Schleswig-Holstein den Weg hin zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2023
Hinweis zur Barrierefreiheit
Die Exportfunktion für die PDF-Dokumente in der Projektsuche erzeugt keine barrierefreien PDF-Dokumente. Alternativ liegen alle einzelnen Dokumente für die Vorhaben als barrierefreie PDF-Dokumente vor.
Der Fokus-Landesaktionsplan wird nun digital und kontinuierlich durch die Landesregierung fortentwickelt. In der untenstehenden Datenbank finden Sie den jeweils aktuellen Umsetzungsstand der Vorhaben der Landesregierung. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Vorhaben nach Zielen, Handlungsfeldern, Umsetzungsstand und Zuständigkeiten filtern.
Barrierefreiheit sowie Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ausbauen
Titel der Maßnahme
Aufnahme von Inhalten der UN-BRK sowie des European Accessibility Act (EAA) in die deutsche Medienordnung.
Beschreibung
in normaler Sprache:
Die Länder haben sich mit Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag verpflichtet, die Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien nachzubessern. Entsprechend den Vorgaben des Art. 21 der UN-BRK sowie der RL 2019/882 der EU (European Accessibility Act) soll durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs ermöglicht werden. Die Umsetzung soll in einem Medienänderungsstaatsvertrag erfolgen, in dem auch die barrierefreie Gestaltung von Notfallinformationen geregelt wird.
in Leichter Sprache:
Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Hindernisse abbauen
Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
Es gibt Regeln für barrierefreie Medien.
In den Regeln steht:
Alle Menschen haben das Recht auf verständliche Infos.
Und die Menschen sollen die Infos in vielen Medien finden können.
Zum Beispiel in der Zeitung oder Radio. Im Fernsehen oder im Internet.
Die Regeln gelten für alle Menschen.
In Deutschland stehen die Regeln für barrierefreie Medien im Medien·staats·vertrag.
Die Landes·regierung möchte die Regeln noch besser machen.
Sie möchte mehr barrierefreie Angebote schaffen.
Zum Beispiel:
• Hör·beiträge für blinde Menschen.
• Infos in Gebärden·sprache
• Oder Infos in Leichter Sprache
Notfall·infos sind besonders wichtig.
Im Notfall müssen alle die Infos verstehen können.
Zum Beispiel Infos über Feuer.
Oder Infos über Hoch·wasser.
Die Medienanbieter sollen verpflichtet werden, über die Umsetzung der Pflichten zur Barrierefreiheit regelmäßig zu berichten. Auf dieser Grundlage sollen die vorgesehenen Maßnahmen evaluiert werden.
Beteiligte
Die Länder können Regelungen für den Medienstaatsvertrag nur einstimmig beschließen. Inzwischen haben die Länder einen Entwurf für die entsprechenden Regelungen zur Barrierefreiheit erarbeitet. Die Betroffenen wurden dazu angehört. Dazu zählten neben den Medienanbietern selbst auch der Deutsche Behindertenrat, die Sozialverbände und weitere. Nach jetziger Planung soll die Zustimmung der Länder zu diesem Entwurf im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2021 erfolgen. Die European Accessibility Act muss bis zum 28.06.2022 in nationales Recht umgesetzt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten.
Zeitrahmen
ab 2022 bis 2023
Handlungsfelder
10: Barrierefreie Kommunikation und Information
Ziel / Maßnahme
Z 3 M 8
Status
abgeschlossen
letzte Änderung
03.04.2024 - 14:57 Uhr
Download
Hier können Sie das Maßnahmenblatt als PDF-Export (nicht barrierefrei) herunterladen und ggfs. drucken
Digitale Fortsetzung des zweiten Fokus-Landesaktionsplans 2022
Historie
Mit den Landesaktionsplänen will die Landesregierung allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
Mehr als eine halbe Million Menschen im echten Norden leben mit einer Behinderung – das entspricht fast 20 Prozent der Bevölkerung. Um ihre Rechte zu stärken und ihnen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, hat Schleswig-Holstein in den Jahren 2017 und 2022 jeweils einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Diese umfassen konkrete Vorhaben, die alle zu gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion beitragen sollen.
Im Januar 2022 stellte die Landesregierung den zweiten Landesaktionsplan unter dem Motto "Einer für alle" vor, den sogenannten Fokus-LAP 2022. Dieser skizziert mehr als 50 verschiedene Vorhaben im ganzen Land, die die Inklusion und das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in der Bevölkerung stärken sollen.
Der Aktionsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries, sowie ihrem Vorgänger Professor Ulrich Hase erarbeitet. Vorausgegangen war ein umfassender Beteiligungsprozess, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Vereine, Verbände und Institutionen ihre Vorschläge eingebracht haben.
Der Aktionsplan (Stand: Januar 2022) steht unter www.fokus-lap-2022.de zur Verfügung – auch in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Video: Der Fokus-LAP 2022
Der Fokus-Landesaktionsplan 2022
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