Maßnahmenblatt

Ressort
Staatskanzlei (StK)
 
Referat
26
 
übergeordnetes Ziel
Barrierefreiheit sowie Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ausbauen
 
Titel der Maßnahme
Einrichtung einer Anlaufstelle Leichte Sprache (LS) und deren Weiterentwicklung, z.B. durch Nutzung künstlicher Intelligenz. In einem 1. Schritt soll ab 2025 ein Übersetzungsdienst für LS eingeführt werden.
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Mit Leichter Sprache lassen sich Barrieren abbauen und das Recht auf Information umsetzen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, eine zentrale Anlaufstelle für standardisierte Übertragungen in Leichte Sprache einzurichten. Darüber hinaus vermittelt die Landesregierung Wissen im Rahmen von Fortbildungen und entwickelt unter Berücksichtigung aktueller Forschung Standards für Übertragungen weiter, im Sinne der Digitalisierung auch den Einsatz von "lernenden Medien" (z.B. künstliche Intelligenz, Apps). In einem ersten Schritt soll ab 2025 ein Übersetzungsdienst für LS eingeführt werden.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Hindernisse abbauen
      Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
      Wir bieten eine Beratung für Leichte Sprache an.
      Die Beratungs·stelle berät und unterstützt:
      • Bei Fragen zu Leichter Sprache
      • Mit Texten in Leichter Sprache
      • Mit Schulungen für Leichte Sprache
      • Mit digitalen Angeboten
      Zum Beispiel mit einer App für Leichte Sprache
      Die Beratungs·stelle ist gut darüber informiert:
      Welche neuen Ideen hat die Forschung?
      Wie entwickelt sich die Leichte Sprache weiter?


      PDF Leichte Sprache öffnen


    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/6p12RC6XVcY

 
Kriterien
Auswertung einer Evaluation zur Nutzung von Leichter Sprache.
 
Beteiligte
Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen; Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung; Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.; Stiftung Drachensee; Schwerbehindertenvertretung der Staatskanzlei; AG der Hauptschwerbehindertenvertretungen; Institut für Inklusive Bildung; Wohlfahrtsverbände; Verband pflegender Angehöriger; Paritätischer Wohlfahrtsverband SH e.V.; Inklusionsbüro SH; LAG Bewohnerbeiräte SH; Aktionsgemeinschaft Handlungsplan e.V.; Sozialverband SH; Gehörlosenverband SH e.V.; Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
 
Zeitrahmen
ab 2021 bis 2027
 
Handlungsfelder
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 3 M 7
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
30.04.2024 - 17:19 Uhr

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