Maßnahmenblatt

Ressort
Staatskanzlei (StK)
 
Referat
26
 
übergeordnetes Ziel
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Gesellschaft für die Inklusion und Menschen mit Behinderungen ausbauen
 
Titel der Maßnahme
Entwicklung und Förderung von inklusiven Sozialräumen in den Kreisen Pinneberg und Segeberg sowie in den Städten Mölln und Glückstadt
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Gemeinsam mit der Aktion Mensch werden bis zu vier inklusive Sozialraum-Projekte in Kommunen mit jeweils bis zu 1 Mio. € über 5 Jahre gefördert. Die Aktion Mensch übernimmt die nichtinvestive Förderung der Netzwerkpartner in den Kommunen mit bis zu 500.000 € je Projekt; die Staatskanzlei fördert den investiven Bereich mit bis zu 500.000 € je Projekt aus dem Fonds für Barrierefreiheit, der 2020 um 5 Mio. € zur Unterstützung des Entwicklungsfonds für Innenstädte und Ortszentren unter besonderer Beachtung von Kinderfreundlichkeit und Barrierefreiheit aufgestockt wurde.

    2. in Leichter Sprache:

      Das ist eine übergreifende Maßnahme. Übergreifende Maßnahme heißt:
      Die Maßnahme betrifft verschiedene Lebens·bereiche von Menschen mit Behinderungen.
      Zum Beispiel die Bereiche:
      • Bildung und Arbeit,
      • Leben und Wohnen
      • und Barriere·freiheit.
      Die Maßnahme soll allen Menschen zeigen:
      Das wollen wir verändern. So soll es werden.
      Vielleicht haben noch mehr Menschen gute Ideen.
      Sie können dann ähnliche Maßnahmen machen.
      Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
      Wir wollen inklusive Orte schaffen. Inklusive Orte bedeutet:
      Hier sollen sich Menschen mit
      und ohne Behinderung treffen können.
      Zum Beispiel
      • In der Innen·stadt oder im Bürger·amt
      • Auf dem Dorf·platz oder im Sport·verein
      An den Orten soll es gute Angebote geben für Menschen mit und ohne Behinderung.
      Zum Beispiel:
      • Angebote zum Treffen und Kennenlernen
      • Angebote zum gemeinsamen Wohnen oder Arbeiten
      • Angebote für Freizeit und Bildung
      2 Städte und 2 Kreise wurden ausgewählt und können bei den inklusiven Orten mitmachen.
      Die Angebote an den Orten sollen so sein: Dass alle Menschen mitmachen können.
      Der Verein Aktion Mensch und die Landes·regierung unterstützen die inklusiven Orte.


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    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/VW1gpu4BKno

 
Kriterien
Auswahl von bis zu fünf Netzwerken aus Kommunen und freigemeinnützigen Organisationen; Umsetzung der Förderung durch die Aktion Mensch ab 2022 und der Staatskanzlei ab 2023; Evaluation der inklusiven Sozialraumkonzepte.
 
Beteiligte
Aktion Mensch; Kommunale Landesverbände; Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände;
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung;
AG mit Vertretern des Focal Point in der Staatskanzlei und des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
 
Zeitrahmen
ab 2021 bis 2027
 
Handlungsfelder
    0: Übergreifende Maßnahmen
    1: Bewusstseinsbildung
    4: Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
 
Ziel / Maßnahme
Z 1 M 9 - übergreifende Maßnahme
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
10.04.2024 - 17:02 Uhr

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