Maßnahmenblatt

Ressort
Staatskanzlei (StK)
 
Referat
Stabsstelle für Medienpolitik
 
übergeordnetes Ziel
Barrierefreiheit sowie Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ausbauen
 
Titel der Maßnahme
Aufnahme von Inhalten der UN-BRK sowie des European Accessibility Act (EAA) in die deutsche Medienordnung.
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Die Länder haben sich mit Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag verpflichtet, die Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien nachzubessern. Entsprechend den Vorgaben des Art. 21 der UN-BRK sowie der RL 2019/882 der EU (European Accessibility Act) soll durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs ermöglicht werden. Die Umsetzung soll in einem Medienänderungsstaatsvertrag erfolgen, in dem auch die barrierefreie Gestaltung von Notfallinformationen geregelt wird.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Hindernisse abbauen
      Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
      Es gibt Regeln für barrierefreie Medien.
      In den Regeln steht:
      Alle Menschen haben das Recht auf verständliche Infos.
      Und die Menschen sollen die Infos in vielen Medien finden können.
      Zum Beispiel in der Zeitung oder Radio. Im Fernsehen oder im Internet.
      Die Regeln gelten für alle Menschen.
      In Deutschland stehen die Regeln für barrierefreie Medien im Medien·staats·vertrag.
      Die Landes·regierung möchte die Regeln noch besser machen.
      Sie möchte mehr barrierefreie Angebote schaffen.
      Zum Beispiel:
      • Hör·beiträge für blinde Menschen.
      • Infos in Gebärden·sprache
      • Oder Infos in Leichter Sprache
      Notfall·infos sind besonders wichtig.
      Im Notfall müssen alle die Infos verstehen können.
      Zum Beispiel Infos über Feuer.
      Oder Infos über Hoch·wasser.


      PDF Leichte Sprache öffnen


    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/6p12RC6XVcY

 
Kriterien
Die Medienanbieter sollen verpflichtet werden, über die Umsetzung der Pflichten zur Barrierefreiheit regelmäßig zu berichten. Auf dieser Grundlage sollen die vorgesehenen Maßnahmen evaluiert werden.
 
Beteiligte
Die Länder können Regelungen für den Medienstaatsvertrag nur einstimmig beschließen. Inzwischen haben die Länder einen Entwurf für die entsprechenden Regelungen zur Barrierefreiheit erarbeitet. Die Betroffenen wurden dazu angehört. Dazu zählten neben den Medienanbietern selbst auch der Deutsche Behindertenrat, die Sozialverbände und weitere. Nach jetziger Planung soll die Zustimmung der Länder zu diesem Entwurf im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2021 erfolgen. Die European Accessibility Act muss bis zum 28.06.2022 in nationales Recht umgesetzt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten.
 
Zeitrahmen
ab 2022 bis 2023
 
Handlungsfelder
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 3 M 8
 
Status
abgeschlossen
 
letzte Änderung
03.04.2024 - 14:57 Uhr

Download

Hier können Sie das Maßnahmenblatt als PDF-Export (nicht barrierefrei) herunterladen und ggfs. drucken

 

barrierefreies Maßnahmenblatt als PDF herunterladen