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Thema : Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Fonds für Barrierefreiheit


Seit 2019 unterstützt die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit mit einem speziellen Förderprogramm.

Letzte Aktualisierung: 30.11.2023

Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Am 1. Januar 2024 tritt eine neue Förderrichtlinie zum Fonds für Barrierefreiheit in Kraft.

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Aus dem 21,2 Millionen Euro umfassenden Fonds für Barrierefreiheit konnten in vier Jahren (2019 – 2023) bereits 194 investive (bauliche), nichtinvestive Projekte zur Bewusstseinsbildung und digitale Vorhaben mit insgesamt rund 13 Millionen Euro gefördert werden. Dies ist möglich, da der ursprünglich zehn Millionen Euro umfassende Fonds in den vergangenen Jahren um 1,2 Millionen Euro für investive Vorhaben, um weitere fünf Millionen Euro für die Förderung von inklusiven Sozialräumen in Kommunen und erneut um weitere fünf Millionen Euro für Bauvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestockt wurde. Gefördert wurden etwa Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen von öffentlich zugänglichen Gebäuden, barrierefreie Spielplätze in inklusiven Sozialräumen der Kommunen oder auch die Umgestaltung zu barrierefreien Websites von Arztpraxen, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen erbringen. Ab 2024 gilt eine aktualisierte Förderrichtlinie.

Zur Förderrichtlinie ab 2024

Inklusion vor Ort - Förderung des inklusiven Sozialraumes

Fünf Millionen Euro standen seit 2022 für die Förderung von Barrierefreiheit in inklusiven Sozialräumen zur Verfügung. Ziel dieser Förderung war die Weiterentwicklung beziehungsweise Entwicklung von inklusiven, kinderfreundlichen und barrierefreien Sozialräumen wie etwa Stadt- oder Ortszentren. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein. Insgesamt konnten in den Jahren 2022 und 2023 27 inklusive Vorhaben in Kommunen gefördert werden. Damit sind die zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Programmteil ausgeschöpft.

Zwei Millionen Euro davon stellt die Landesregierung für das Förderprogramm "Inklusion vor Ort – Das Förderprogramm für einen inklusiven Sozialraum" mit der Aktion Mensch bereit. Es richtet sich an Kommunen und freigemeinnützige Organisationen, die sich gemeinsam bewerben konnten. In vier ausgewählten Modellkommunen des Landes sollen neue Inklusionsprojekte entstehen. Die Aktion Mensch stellt weitere zwei Millionen Euro bereit, sodass bis Ende Juni 2027 bis zu vier Millionen Euro für das Programm zur Verfügung stehen.

Aktion Mensch und die Landesregierung sind sich sicher: Gemeinsam mit einem starken Netzwerk, bestehend aus einer kommunalen Verwaltung, Vereinen, Initiativen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, lässt sich mehr für alle erreichen.

Nähere Informationen zum Förderprogramm unter: www.aktion-mensch.de/kommune-inklusiv/inklusion-vor-ort

Online-Anträge

Das Service-Portal für die Antragstellung wird vom 2. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 geöffnet sein.

Fonds für Barrierefreiheit – Förderrichtlinie

Vier Anträge – eine Adresse: Im Service-Portal finden Sie alle Anträge rund um den Fonds für Barrierefreiheit. Hier können Sie folgende Dokumente bequem online einreichen:

  • einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben
  • einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen (Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge)
  • einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung
  • einen Verwendungsnachweis

Hier geht es zu den Anträgen

Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe ihrer Daten oder die Formulare per E-Mail oder in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Alle geförderten Projekte auf einen Blick

Miniaturansicht einer Karte.

Die vom Land unterstützten Projekte lassen sich auf einer interaktiven Karte einsehen.

Karte mit allen umgesetzten Projekten

Beispielhafte Projekte

Inklusionslauf "Gemeinsam Eins, im Herzen des Weltkulturerbes"

Dass Inklusion auch jede Menge Spaß machen kann, bewiesen die Teilnehmenden des Inklusionslaufs "Gemeinsam Eins, im Herzen des Weltkulturerbes" im September 2021. Auf vier verschieden langen Strecken, mit einer Länge von 850 Metern bis hin zu 3,2 Kilometern, nahmen mehr als 250 Menschen mit und ohne Behinderung an dem Lauf zu den Wikingerhäusern in Haithabu teil. Im Vordergrund standen dabei nicht sportliche Höchstleistungen, sondern das gemeinsame Erlebnis und Miteinander.

Videoprojekt zur Teilhabe in der Politik

Der blinde Kommunalpolitiker Dr. Carsten Dethlefs aus Heide erhielt rund 43.000 Euro für sein Projekt "Mitmachen. Mut machen". In dem gut 20-minütigen Film wirbt Dethlefs für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. "Dieses inklusive Projekt ist vorbildlich, setzt wichtige Impulse zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und erzeugt Verständnis und Mut für sie. Daher haben wir den Film sehr gerne unterstützt“, sagte Dirk Schrödter, der Chef der Staatskanzlei.

Gesamten Film bei Youtube ansehen

Gesamten Film in Deutscher Gebärdensprache bei Youtube ansehen

In die Ferne lauschen

Mit einem Aussichtspunkt der besonderen Art wartet der Klimadeich in Nordstrand (Kreis Nordfriesland) seit Kurzem auf. Denn hier hört man, was man sieht: Ein fest montiertes Fernrohr "spricht" mit den Benutzern und beschreibt ganz genau den Ausblick, der sich durch die Linse bietet. So können hier auch blinde und sehbehinderte Menschen die Aussicht genießen. Das Projekt wurde mit Rund 13.200 Euro aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert.

Weitere Informationen zum "sprechenden" Fernrohr

Kontakt

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei
Referat 26 "Ressortkoordinierung Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Gesamtkoordinierung UN-Behindertenrechtskonvention, Focal Point, Fonds für Barrierefreiheit, Medienkompetenz"

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel
  • Susan Kagelmacher
  • Telefon : 0431 988-1797
  • Tim Klenke
  • Telefon : 0431 988-1955

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