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Thema : Frauen vor Gewalt schützen

Ergänzendes Hilfesystem für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) soll Betroffenen mit Sachleistungen helfen, die in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch im familiären und institutionellen Bereich erlitten haben und noch immer an den Folgewirkungen leiden.

Letzte Aktualisierung: 14.02.2023

Der Bund hat im Mai 2013 die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zur Errichtung eines sogenannten „Ergänzenden Hilfesystems (EHS)“ umgesetzt.

Den Abschlussbericht des Runden Tisches können Sie hier als PDF einsehen und herunterladen:

Abschlussbericht Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Das Ergänzende Hilfesystem soll Betroffenen mit Sachleistungen helfen, die in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch erlitten haben und noch immer an den Folgewirkungen leiden. Die Leistungen sind grundsätzliche nachrangig zu den bestehenden gesetzlichen Hilfesystemen wie den gesetzlichen Krankenversicherungen und Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. ab dem 01.01. 2024 das neue Soziale Entschädigungsrecht. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.

Gemeinsam mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Bayern richtete der Bund, ausgestattet mit 50 Mio.€, den „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ ein. Hier finden Sie

weitere Informationen zu diesem Fonds

Das EHS institutioneller Bereich richtet sich an Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexualisierte Gewalt erlebt haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden.

Art und Höhe der möglichen Leistungen sind wie beim FSM. Der wesentliche Unterschied zum FSM besteht darin, dass die Entscheidung über die Gewährung von Hilfeleistungen die jeweilige Institution trifft. Sie berücksichtigt dabei die Empfehlung der Clearingstelle. Der Bund stellt den beteiligten Institutionen mit der Geschäftsstelle und den Entscheidungsgremien der Clearingstelle die Organisationsstrukturen zur Verfügung.

Anträge mit institutionellem Bezug können nur bearbeitet werden, wenn sich die jeweilige Institution am EHS beteiligt. Eine Liste der Institutionen, die sich am EHS beteiligen, finden Sie hier:

Fonds Sexueller Missbrauch - Beteiligte Institutionen

Schleswig-Holstein hat im Juni 2015 als eines der ersten Bundesländer die Vereinbarung zum EHS  geschlossen. Inzwischen beteiligen sich noch 5 Bundesländer am EHS im institutionellen Bereich: Brandenburg, Hessen, NRW, Berlin und Hamburg.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum EHS) mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ und dem „EHS im institutionellen Bereich“ finden Sie hier

FAQ zum EHS und dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich

Antragstellung, Antragsformular, Antragsverfahren im EHS

Informationen zur Antragstellung, das Antragsformular und das Antragsverfahren im Ergänzenden Hilfesystem finden Sie hier:

Informationen zur Antragstellung

Anträge im Rahmen des EHS, im familiären und im institutionellen Bereich, werden bei der Geschäftsstelle eingereicht. Zeitliche Voraussetzung ist, dass die Tat zwischen dem 29. Mai 1949 (Gründung der Bundesrepublik) und vor dem 30. Juni 2013 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs – StORMG) begangen wurde. Die Frist zur Antragstellung im familiären Bereich vom 30. April 2016 ist inzwischen aufgehoben.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist im EHS institutioneller Bereich am 31.08.2016 endete.

Beratung zum Ergänzenden Hilfesystem in Schleswig-Holstein

Sie finden in Schleswig-Holstein eine große Anzahl von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesvernachlässigung und Misshandlung e.V. geschulter Beraterinnen und Berater zum EHS)
Die Opferschutzorganisation Weiße Ring berät Männer und Frauen.
Die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die ihre Unterstützung in Kooperation mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe anbieten, beraten neben den betroffenen Frauen auch männliche Opfer telefonisch, deren Angehörige und Unterstützer und begleiten sie auch in Einzelfällen.
Das Projekt Männerberatungsstelle des Frauennotrufes Kiel berät ausschließlich Männer.

Eine Liste der Beratungsstellen zum Ergänzenden Hilfesystem in Schleswig-Holstein mit Adressen und Kontaktdaten finden Sie hier:

Beratungsstellen in Schleswig-Holstein

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