Mit der vertraulichen Spurensicherung können Opfer von Gewalt ihre Verletzungen dokumentieren lassen, auch ohne eine Anzeige zu erstatten.
Letzte Aktualisierung: 12.09.2024
Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt können oder möchten möglicherweise zunächst keine Anzeige erstatten. Ihre Verletzungen können dennoch dokumentiert sowie Spuren gesichert und aufbewahrt werden, um sie später vor Gericht verwenden zu können. Möglich macht dies die sogenannte vertrauliche Spurensicherung.
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Rechtsmedizinische Ambulanzen
Informationen und Hilfsangebote für Betroffene und Ärzt:innen
Zu den Angeboten der vertraulichen Spurensicherung gelangt man in Schleswig-Holstein über ambulante Anlaufstationen in den Unikliniken. In den Universitätskliniken Kiel, Lübeck und Hamburg-Eppendorf dokumentieren speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte Verletzungen und sichern Spuren – ohne die Polizei zu informieren, wenn der oder die Betroffene dies nicht möchte.
Betroffene erhalten dadurch die Möglichkeit, auch ohne Strafanzeige die Spuren und Verletzungen gerichtsfest dokumentieren zu lassen. Die Befunde stehen im Fall eines Strafverfahrens als Beweismittel zur Verfügung. Die gesicherten Spurenträger werden für mehrere Jahre in den Instituten für Rechtsmedizin aufbewahrt.
Flächendeckendes Angebot
Das UKSH ist Anlaufstelle für Menschen aus Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sowie aus den Kreisen Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Das Uni-Klinikum Eppendorf übernimmt dies für die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum-Lauenburg. Ein zusätzliches Netz von Partnerkliniken und Kooperationspartnern sorgt für ein flächendeckendes kostenloses Angebot.
Förderung
Die Landesregierung fördert die vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt im Rahmen des Opferschutzes seit 2024 mit 550.000 Euro jährlich.
Die vertrauliche Spurensicherung ist eine bedeutende Säule im Gerüst des Gewaltschutzes. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag, Betroffene gut zu versorgen und ihnen Rechtssicherheit zu verschaffen.
Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré
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