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Thema : Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen


Die Landesregierung richtet die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung "Inklusion" aus.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2024

Die Politik für Menschen mit Behinderungen hat in der Arbeit der Landesregierung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert.

Ziel: Gleichberechtigte Teilhabe

Alle Menschen mit Behinderungen müssen ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwirklichen können. Dies ist gemeinsames Ziel in Politik und Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich in der Mitte unserer Gesellschaft leben und am täglichen Zusammenleben teilhaben. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Ein Rollstuhlfahrer in einer Fußgängerzone
Behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen – das ist das Ziel der schleswig-holsteinischen Inklusionspolitik.

"Inklusion" als Leitgedanke

Die Landesregierung richtet ihre Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung "Inklusion" aus. Diese Leitorientierung nimmt die zentralen Gedanken des Neunten und Zwölften Buches der Sozialgesetzbücher ebenso auf wie die Forderungen in den Grundsatzprogrammen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Der Blick wird vom Fürsorgegedanken stärker auf Kompetenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gelenkt. Die speziellen Leistungen für Menschen mit Behinderungen schaffen die Voraussetzungen, unter denen Selbstbestimmung und Teilhabe erst möglich sind.

Aufgabe für die Gesellschaft

Inklusion bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Niemand wird ausgegrenzt. Inklusion umsetzen heißt, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen wird, damit Menschen mit Behinderung anerkannt und selbstverständlich angenommen werden. Menschen mit Behinderungen sollen in ihren Fähigkeiten und in ihrem Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden.

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