Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Seit 2014 fördert das Land den Aufbau und die Weiterentwicklung von Familienzentren. Die Fördersumme beträgt inzwischen 5,5 Mio. Euro pro Jahr.
Mit den Mitteln unterstützt das Land die örtlichen Träger der Jugendhilfe darin, den Familien einfache und unkomplizierte Unterstützung mit einem niederschwelligen, unbürokratischen Zugang zu bieten.
Von der Förderung profitieren in Schleswig-Holstein insgesamt 140 Familienzentren. Förderfähig sind mit der aktuellen Richtlinie erstmalig auch Stellenanteile auf Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Steuerung und Weiterentwicklung des Themenkomplexes im Kontext des kommunalen Gesamtkonzeptes und zur Verzahnung familienbezogener Leistungen. Die Geltungsdauer der Richtlinie wurde aktuell bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Arbeit von Familienzentren zielt darauf, Eltern und andere an der Erziehung der Kinder beteiligte Personen in ihrem Selbsthilfepotential zu stärken und auf diesem Weg die Entwicklung und das gesunde Aufwachsen von Kindern möglichst frühzeitig zu fördern. In Familienzentren wird die Familie als zentraler Bildungsort anerkannt und unterstützt.
Aufgabenprofil von Familienzentren:
- Wohnortnahe Begegnungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
- Lotsenfunktion für soziale Anliegen
- Beratung und Unterstützung
- Familienbildung
- Angebote für Eltern, Erziehende und Kinder
- Kooperation mit maßgeblichen Akteuren im Sozialraum
- Vernetzung bestehender und neu entstehender Angebote im Sozialraum insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle beim örtlichen Träger der öffentichen Jugendhilfe in Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt oder direkt an das Familienzentrum laut beigefügter Liste.
Übersicht der vom MSJFSIG geförderten Familienzentren in Schleswig-Holstein