Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung stellt die Landesregierung zinsgünstige Darlehen sowie Investitionszuschüsse auch für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zur Verfügung.
Für Studierende und Auszubildende mit geringem Einkommen ist es schwierig, angemessen Wohnraum zu finden. Wohnheime sind gegenüber den klassischen Mietwohnungen eine Alternative, um diesem Personenkreis bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Hier setzt die soziale Wohnraumförderung an und vergibt Darlehen und Zuschüsse für den Neubau, die Sanierung und Modernisierung von Wohnheimen. Die Landesregierung stellt durch kommunale Förderbudgets in den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck sowie Flensburg und damit auch den Standorten der Hochschulen feste Kontingente an Fördermitteln bereit.
Vorgaben für die Förderung
Die Vergabe dieser Fördermittel ist an bestimmte Vorgaben gebunden (z.B. Miethöchstgrenzen, Wohnflächengrenzen und Belegungsbindung für Studierende bzw. Auszubildende) und gewährleistet dadurch bezahlbare Wohnungen. So sind z.B. gegenüber den in der "allgemeinen" Mietwohnraumförderung geltenden Bewilligungsmieten Zuschläge für erhöhte Instandhaltung- und Verwaltungskosten und eine angemessene Möblierung zulässig, so dass sich folgende maximale Inklusivmieten (Bruttokaltmieten je m² Wohnfläche/Monat) ergeben:
Regionalstufe
maximale Inklusivmiete
A
9,00 Euro
B
9,15 Euro
C
9,30 Euro
Darüber hinaus gelten maximal 25 m² einschließlich der anteiligen Gemeinschaftsfläche je Studentin oder Student bzw. je Auszubildende oder Auszubildender als Wohnflächengrenze.
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