Navigation und Service

Thema : Wohnen

PluSWohnen

Altersgerecht, barrierefrei, betreut Wohnen

Der Förderstandard PluSWohnen für die Zielgruppe des alten- oder behindertengerechten Wohnens sowie für andere betreute Wohnformen gilt im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung des Landes.

Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

Eine alte Frau hält einen Schlüssel und eine Handtasche in ihren Händen.
Alten- oder behindertengerechtes Wohnen ist Teil der sozialen Wohnraumförderung.

Bevölkerungsentwicklung

2030 werden von den 1,45 Millionen Haushalten rund 36 Prozent oder 508.200 Haushalte älter als 60 Jahre sein. Das heißt, jede dritte Wohneinheit wird dann mit mindestens einem Haushaltsmitglied belegt sein, das 60 Jahre oder älter ist. Die Zahl hochbetagter Haushalte mit Personen, die bis 2030 80 Jahre und älter sind, wird landesweit sogar mit 53,6 Prozent deutlich ansteigen. Die Zahl der Menschen ab 85 Jahren wird 2030 um fast 70 Prozent höher sein.

Von den sogenannten "jungen Alten" von 60 bis 70 Jahren wird zunächst nur wenige mehr geben, ab 2020 nimmt die Zahl dann deutlich zu. Folglich wird die Nachfrage nach Leistungen und Einrichtungen für die Betreuung und Pflege älterer Menschen sowie nach altersgerechten Wohnungen weiter ansteigen. Die Ergebnisse aus der Wohnungsmarktprognose 2030 finden Sie hier:

Wohnungsmarktprognose

Die Landeswohnraumförderung widmet sich dieser Nachfrage und bietet Förderstandards, berät und gibt Hinweise. Der Förderstandard PluSWohnen für die Zielgruppe des alten- oder behindertengerechten Wohnens sowie für andere betreute Wohnformen gilt im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung des Landes.

Wohnstandard für bedarfsgerechtes Wohnen

Der Geltungsbereich von PluSWohnen wurde mit Einführung des Förderstandards ausgeweitet. Er umfasst alle Wohnformen mit Betreuung, Assistenz, Service und entsprechender baulicher und technischer Ausstattung, die geeignet sind zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Haushaltsführung. Die Wohnformen nützen nicht nur älteren Menschen, sondern auch Menschen mit Behinderung. Dazu gehören neben Wohnungen für einzelne Haushalte auch Wohngruppen in einer entsprechend großen Wohneinheit.

Gefördert wird nicht nur Neubau, sondern auch die generationen- und altersgerechte Anpassung des Wohnbestands und des -umfelds. Dabei geht es auch immer um das barrierereduzierte und barrierefreie Wohnen. Zugleich bezieht der Förderstandard die Wohnformen mit ein, die im Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (SbStG SH) definiert sind.

Anforderungsstufen

Die technischen Mindeststandards sind für drei Anforderungsstufen festgelegt:

  • Anforderungsstufe 1: Mindestanforderungen
  • Anforderungsstufe 2: Rollstuhlgerechte Wohnungen
  • Anforderungsstufe 3: Wohnen mit taktilen, visuellen und akustischen Hilfen

Die Förderkonditionen fügen sich in die allgemeine Fördersystematik und die Grundsätze der Förderung ein (auch bezüglich Angemessenheit der Kosten, Bemessung des Förderdarlehens), Zusatzdarlehen entfallen. Bei den Zweckbindungen gilt ein Vorbehalt für den berechtigten Personenkreis.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
  • Andreas Dördelmann
  • Allgemeine Beratung: Sonderprogramm Neue Perspektive Wohnen sowie weitere Landesprogramme und -initiativen
  • E-Mail : andreas.doerdelmann@im.landsh.de i
  • Telefon : 0431 988-3216
  • Fax : 0431 988-614-3216

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen