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Thema : Wohnen

Wohnen im selbstgenutzten Eigentum

Wir haben Infos und Tipps zusammengestellt für Menschen, die bauen oder etwas Bestehendes kaufen möchten.

Letzte Aktualisierung: 13.09.2023

Tipp

Checken Sie, ob Sie Wohngeld oder ein zinsloses Darlehen für Ihr Eigenheim beantragen können.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten oder selbst bauen möchten, können Sie möglicherweise eine Förderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung beantragen. Vielleicht haben Sie auch einen Anspruch auf Wohngeld, in diesem Fall auf einen Lastenzuschuss.

Eigenheimförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

Eine Familie aus drei Generationen lächelt gemeinsam in die Kamera.
Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und/ oder schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Förderung profitieren.

Sie möchten nicht zur Miete wohnen, sondern Eigentum gründen bzw. erwerben und selbst nutzen? Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird auch der Erwerb oder der Bau von selbst genutztem Wohnraum mit einem zinslosen Darlehen gefördert. Dies kann zum Beispiel der Erwerb bzw. Bau eines Einfamilienhauses oder einer Etagenwohnung sein, oder der Ausbau sowie die Erweiterung von Wohneigentum, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist.

Die Förderung richtet sich an Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende) und/ oder schwerbehinderte Menschen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt zum Beispiel die Einhaltung gewisser Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Informieren Sie sich hierzu bitte weiter bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

IB.SH Förderangebote für Eigentumsmaßnahmen

Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen

Wenn Sie bereits eine Wohnung oder Haus als Eigentum besitzen, haben Sie vielleicht auch Anspruch auf Wohngeld, in diesem Fall einen Lastenzuschuss.

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern einer Wohnung oder eines Zimmers einen Mietzuschuss.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.

Berechtigung vorher prüfen

Wer Wohngeld beantragen möchte, sollte zuvor prüfen, ob er oder sie berechtigt ist. Dazu können Sie zum Beispiel in den FAQ nachgucken.

Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zum Wohngeld (PDF, 508KB, Datei ist barrierefrei)

Oder Sie können den Wohngeldrechner nutzen. Der Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung, ob man eventuell einen Anspruch auf Wohngeld hat.

Zum Wohngeldrechner

Ansprechpersonen

An wen Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Wohngeldbehörde im ZuFiSH

Ergänzende Informationen

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