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Thema : Wohnen

Wohnen zur Miete


Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld, eine finanzielle Hilfe des Staates. Oder vielleicht können Sie ja eine geförderte, meist günstigere Wohnung mieten. Dazu bräuchten Sie zum Beispiel einen Wohnberechtigungsschein. Wir geben Ihnen dazu Tipps und Hinweise.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2023

Tipp

Checken Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

Mögliche finanzielle Entlastung

Wohngeld beantragen

Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigeren Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Berechtigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Der Staat zahlt Mieterinnen und Mietern einer Wohnung oder eines Zimmers einen Mietzuschuss.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann einen Lastenzuschuss erhalten. Voraussetzung ist, dass Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer den Wohnraum selbst nutzen und die Miete bzw. die Belastung hierfür aufbringen.

Berechtigung vorher prüfen

Wer Wohngeld beantragen möchte, sollte zuvor prüfen, ob er oder sie berechtigt ist. Dazu können Sie zum Beispiel in den FAQ nachgucken.

Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen zum Wohngeld (PDF, 508KB, Datei ist barrierefrei)

Oder Sie können den Wohngeldrechner nutzen. Der Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung, ob man eventuell einen Anspruch auf Wohngeld hat.

Zum Wohngeldrechner

Ansprechpersonen

An wen Sie sich wenden müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Wohngeldbehörde im ZuFiSH

Wohnberechtigungsschein beantragen und geförderte Wohnung mieten

Wussten Sie, dass schätzungsweise mehr als 30 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine geförderte Wohnung haben? Sogenannte Förderwohnungen sind optisch nicht von frei finanziertem Wohnraum zu unterscheiden. Sie haben aber meist eine niedrigere Miete als andere Wohnungen, da festgesetzte Mietobergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Gleiches gilt für vorgegebene Wohnungsgrößen.

Um eine geförderte Wohnung zu mieten, brauchen Mieterinnen und Mieter einen Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS). Ein Wohnberechtigungsschein ist an bestimmte Bedingungen gebunden, zum Beispiel an Einkommensgrenzen. Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen der Verwaltungsbestimmungen zum schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz und im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Zufish).

Anlage 1: Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung

Anlage 2: Besondere Einkommensgrenzen nach § 88 d II. Wohnungsbaugesetz

Zuständig für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen sind die Kommunen. Die jeweiligen Kontaktdaten und welche Unterlagen man benötigt, findet Sie ebenfalls im Zuständigkeitsfinder.

ZuFiSH Wohnberechtigungsschein

Wohnraumförderungsgesetz



Tipps für die Wohnraumsuche

Ein Mann und eine Frau beim Umzug
Eine Wohnung zu bekommen, ist oftmals Glückssache.

Ihre Stadt/ Ihre Gemeinde fragen

Manche Städte bzw. Gemeinden betreiben sogenannte Vermittlungsstellen für geförderte Wohnungen. Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, ob eine solche Stelle vorhanden ist und ggf. Wohnraum vermittelt werden kann.

Bei Wohnungsunternehmen und Verbänden fragen

Neben den gängigen Wohnungsportalen können Sie auch Wohnungsunternehmen bei sich vor Ort fragen. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) führt zum Beispiel eine Karte mit seinen Mitgliedsunternehmen, ebenso wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – Landesverband Nord e. V. (BFW):

vnw-Mitgliedsunternehmen

Unsere Mitgliedsunternehmen - BFW Landesverband Nord

Bei Wohnprojekten fragen

Tipp

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt? Dann schauen Sie doch mal auf der Seite der Stiftung trias oder "Gemeinsam statt einsam" vorbei. Auf beiden Seiten können Sie nach Projekten in bestimmten Regionen suchen.

Wohnprojekte Portal der Stiftung trias

Wohnprojekt-Ideen: Gemeinsam statt einsam

Das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung bietet darüber hinaus eine Projektbörse, über welche Gesuche für und Angebote von bestehenden oder geplanten Wohnprojekten zu finden sind:

FORUM Gemeinschaftliches Wohnen - Projektbörse

Wohnraumsuche für Studierende

Studierende können sich auf einen Wohnheimplatz bewerben. Das Studentenwerk betreibt zum Beispiel 21 Wohnheime in Schleswig-Holstein.

Wohnheimverwaltung Studentenwerk Schleswig-Holstein

Neben dem Studentenwerk gibt es auch noch andere kirchliche, gemeinnützige oder private Träger von Wohnheimen für Studierende. Übersichten und Kontaktadressen sowie hilfreiche Infos rund um das Thema Wohnen finden sich auch auf den Webseiten der jeweiligen Universitäten bzw. Fachhochschulen in Schleswig-Holstein. Hier eine Auswahl:

Wohnen in Kiel (uni-kiel.de)

Wohnheime: Universität zu Lübeck (uni-luebeck.de)

Günstig Wohnen und Leben - Europa-Universität Flensburg (uni-flensburg.de)

FH Westküste: Wohnen

Tipp

Checken Sie, ob Sie als Studentin bzw. Student Anspruch auf Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein haben.

Wohnen für Hilfe

Mit dem Projekt "Wohnen für Hilfe" bringt das Studentenwerk Schleswig-Holstein Studierende auf Wohnungssuche und ältere Menschen oder Familien zusammen, die in ihrem Zuhause Hilfe benötigen. Für Studierende ist das Projekt eine spannende Möglichkeit, kostengünstig zu wohnen, denn sie müssen nur anteilig Nebenkosten zahlen. Es gilt aber die Regel: pro Quadratmeter Wohnraum eine Stunde Hilfe im Monat. Nähere Auskünfte dazu gibt das Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Wohnen für Hilfe: Studentenwerk Schleswig-Holstein



Rechtliche Beratung

Mieterbund

Der Mieterbund Schleswig-Holstein berät Sie in bei Problemen mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.

Mieterbund Schleswig-Holstein

Verbraucherzentrale

Auch die Verbraucherzentrale berät zu gewissen Themen im Bereich Wohnen.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein


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