Bezahlbar und gemeinsam mit anderen wohnen – das geht in Form einer genossenschaftlichen Wohnform.
Letzte Aktualisierung: 28.12.2022
Genossenschaften haben schon lange Tradition in Schleswig-Holstein. Um 1900 zogen die Menschen noch zusammen, weil sie zu arm waren oder keine Chance auf eine Wohnung hatten. Bezahlbar Wohnen wollen die Menschen auch heute. Darüber hinaus wollen viele aber auch nicht mehr allein, sondern in guter Gemein- oder Nachbarschaft oder generationenübergreifend leben. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit ca. 100 Wohnungsgenossenschaften nicht nur in den Städten, sondern insbesondere kleine neugegründete Genossenschaften auch im ländlichen Raum und sogar auf den Inseln.
Sommerfest 2019 beim Wohnprojekt "Haus an den Auen" in Bad Bramstedt. Die Bewohnerinnen und Bewohner hatten 2012 Kerngedanken formuliert, wie sie unter anderem zusammenleben wollen.Quelle: Joachim Josenhans
Das Wohnprojekt Quick-Borns eG ist ein gemeinschaftliches Wohnprojekt für Jung und Alt und wurde 2010 in Quickborn gegründet.Quelle: Wohnprojekt Quick-Borns eG, Christian Salge
Genossenschaftliches Wohnen in Kiel-Pries auf dem Hof Pries.Quelle: Uwe Dierks
Tipp
Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung in einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt? Dann schauen Sie doch mal auf der Seite der Stiftung trias oder "Gemeinsam statt einsam" vorbei. Auf beiden Seiten können Sie nach Projekten in bestimmten Regionen suchen.
Das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung bietet darüber hinaus eine Projektbörse, über welche Gesuche für und Angebote von bestehenden oder geplanten Wohnprojekten zu finden sind:
In einer Wohngenossenschaft können die Mitglieder lebenslang wohnen und mitbestimmen. In manchen werden Gemeinschaftsräume eingerichtet, andere bieten einen kompletten-Service rund ums Wohnen an bis hin zur Betreuung im Alter.
Genossenschaften bieten insbesondere bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit kleinerem Einkommen bis hin zur Mitte der Gesellschaft. Deshalb werden sie bei vielen Projekten auch immer wieder mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung unterstützt. Weil sie als Bestandshalter ein dauerhaftes Interesse daran haben, dass ihre Wohnungen für ihre Mitglieder und für Neuinteressierte attraktiv bleiben, sind sie für Städte und Gemeinden wertvolle Partner, wenn es um Stadt-und Ortsentwicklung geht, um Unterstützung der Quartierserneuerung oder um quartiersübergreifende Angebote für Pflege und ein familiengerechtes Umfeld.
Zahlen und Fakten
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 50 große, traditionelle Wohnungsgenossenschaften mit mehreren tausend Einheiten in Wohnbeständen und Quartieren. Zusammen haben sie mehr als 124.000 Mitglieder. Zwischen 2015 und 2020 wurden von ihnen mehr als 2.000 Wohneinheiten mit Hilfe der sozialen Wohnraumförderung geschaffen.
Dazu kommen ebenfalls rund 50 kleine private, genossenschaftliche Siedlungen oder Wohnanlagen in der Rechtsform der Genossenschaft als Gemeinschaftseigentum. Häufig sind diese Projekte auf zehn bis 30 Wohneinheiten begrenzt. Zusammen haben sie derzeit weniger als 1.000 Wohneinheiten.
Finanzierung
Genossenschaften sind nicht am Profit ausgerichtet. Sie investieren einen Großteil des Erlöses im Interesse der Mitglieder in die Werterhaltung und Erweiterung des Immobilienbestands. Wenn die Genossenschaft Gewinne macht, können auch Dividenden an die Mitglieder ausgegeben werden.
Statt einer Mietsicherheit zahlt das Genossenschaftsmitglied einen Geschäftsanteil ein und erwirbt damit das Recht, eine passende Wohnung gegen ein Wohnungsentgelt angeboten zu bekommen. Häufig finden mehrere Generationen einer Familie im Rahmen ihrer Genossenschaft ein Zuhause über alle Lebensphasen hinweg als Single oder Familie bis ins hohe Alter.
Neugründung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts
Am Anfang stehen eine Interessengruppe, der Bedarf und im Idealfall ein passendes Grundstück oder eine Immobilie. Für das Gelingen eines Projekts ist es hilfreich, wenn Kommunen sogenannte "Anhandgaben" für ein Grundstück aussprechen, damit die Gruppe Spielräume zur Vorabstimmung und Planung hat.
Die Ausgründung und Planung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts benötigt viel ehrenamtliches Engagement, Vorinvestitionen, Risikobereitschaft und in der Regel die Beratung von Experten. Genossenschaftsverbände, Banken und Selbsthilfeorganisationen unterstützen die Gruppe dabei ebenfalls.
Wohnprojekt-Gründungsfonds
Antrag stellen
Anträge auf einen Zuschuss aus dem Gründungsfonds können Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein stellen.
Rückenwind für die Starterphase gibt es außerdem ab dem 1. Januar 2023 durch den neuen Wohnprojekte-Gründungsfonds. Das Innenministerium stellt dafür bis Ende 2026 insgesamt 600.000 Euro aus der Landeswohnraumförderung bereit. Mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss werden Gruppen und Baugemeinschaften darin unterstützt, sich bei der frühen Entwicklung des Projekts Fachwissen und unabhängige Sachverständigenleistungen zu holen.
Hierzu zählen zum Beispiel gutachterliche Tätigkeiten und Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur oder dem Trägermodell sowie Expertisen zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Dadurch können Entscheidungsprozesse und die Dauer der Projektentwicklung deutlich abgekürzt und beschleunigt werden, sodass auch Kommunen und Finanzierer indirekt von dem Fonds profitieren.
Kontakt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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