Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es und wie gehen Kommunen dabei vor?
Letzte Aktualisierung: 22.11.2023
Lebendige, attraktive Orte
Neue Perspektive Wohnen
Das Sonderprogramm "Neue Perspektive Wohnen" bietet Anreize dafür, Grundstückspotentiale zur Baureife zu entwickeln. Mit dem Programm unterstützt das Land Kommunen, Maßnahmenträgerinnen und Maßnahmenträger sowie Investorinnen und Investoren mit 50.000 Euro dabei, bedarfsgerechte und Gemeinschaft fördernde gemischte Quartiere mit einem Mix aus Mietwohnungsbau und Wohneigentum zu planen und zu gestalten.
Städte und Gemeinden sind die entscheidenden Akteure für die Flächenentwicklung. Sie können aufgrund ihrer Planungshoheit Flächen ausweisen. Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen, die sich systematisch dem Flächenmanagement widmen möchten, mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.
Wie bleiben oder werden Innenstädte lebendig und attraktiv? Darüber haben sich im Mai 2023 mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden und das Innenministerium in Kiel ausgetauscht. Anlass war die Halbzeitbilanz des sogenannten Innenstadtprogramms. Das Innenministerium hatte den Kommunen während der Corona-Pandemie insgesamt 12,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Konzepte für lebendige Innenstädte zu entwickeln.
Insgesamt 38 kleine und große Kommunen in Schleswig-Holstein wurden durch das Innenstadtprogramm gefördert. Dabei reichten die Bandbreite vom Leerstands-Management und Zwischennutzung über neue Beteiligungs- und Veranstaltungsformate bis hin zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Obwohl das Programm noch bis Ende 2024 läuft, sind dessen Fördermittel bereits ausgeschöpft.
Das Innenministerium fördert Wohnraum für Menschen, die nur sehr schwer an eine Wohnung herankommen. 20 Millionen Euro stehen im Rahmen des Sonderprogramms für besondere Bedarfsgruppen dafür bereit.
Wohnraum und Unterkünfte für Geflüchtete herrichten
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten mit dem Programm "Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete". Dank des Programms können Kommunen schnell und unkompliziert Wohnraum für Geflüchtete herrichten. Gefördert wird zum Beispiel der Erwerb bestehenden Wohnraums, der Umbau von Gewerberäumen oder die Errichtung von Containeranlagen. Dabei müssen die Kommunen definierte Mindeststandards der Unterbringung gewährleisten. So gelten Mindestwohnflächen und der Wohnraum soll so gelegen sein, dass Geflüchtete am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, der Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu Integrations-Angeboten wie zum Beispiel Sprachkurse.
Im Rahmen der sogenannten Herrichtungsrichtlinie können Kommunen bis zu 400.000 Euro Unterstützung vom Land erhalten, um den Geflüchteten geeignete Unterkünfte anzubieten. Neben kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sind auch die Kreise zuwendungsberechtigt.
Nicht nur die energieeffiziente Sanierung ganzer Wohnquartiere spart Energie und Wohnkosten, sondern auch eine gemeinsame Energieversorgung mit Wärmenetzen, die mit hohem Anteil regenerativer Energie versorgt sind.
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