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Thema : Wohnen

Sonderprogramm Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen


Das Innenministerium fördert Wohnraum für Menschen, die nur sehr schwer an eine Wohnung herankommen. 20 Millionen Euro stehen dafür bereit.

Letzte Aktualisierung: 26.04.2023

Ein junger Mann sitzt auf dem Boden und hat das Gesicht in seine Arme vergraben. Neben ihm steht ein Rucksack.
Wohnungslose werden immer jünger.

Eine passende Wohnung zu finden, ist für manche Menschen noch schwerer als für andere. Dazu zählen beispielsweise Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene Personen oder Menschen, die von Armut und Wohnungslosigkeit bedroht sind. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe werden Menschen in Wohnungsnot immer jünger, weiblicher und internationaler, und sie haben ein oder mehrere Kinder.

Wer Wohnraum für diese Gruppen schaffen will, kann nun auf eine spezielle Unterstützung des Landes zurückgreifen. Für Investorinnen und Investoren werden sogar Vorgaben gelockert. "Wir wollen mit diesem Programm den Menschen helfen, die auf Unterstützung dringend angewiesen sind", betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Bis Ende 2026 stehen mit dem Sonderprogramm "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen" insgesamt 20 Millionen Euro bereit.

Günstige Konditionen

Mit besonders günstigen Förderkonditionen will das Innenministerium vor allem Kommunen und Institutionen ansprechen, damit sie für diese Personengruppen in den Wohnungsbau investieren. Die Unterstützung ist so breit aufgestellt wie in keinem anderen Programm: Neubau, Sanierung, Modernisierung und sogar der Erwerb eines Gebäudes mit anschließendem Umbau sind förderfähig.

Vieles geht, nichts muss

Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Dabei setzt sich die Förderung aus einem zinsverbilligtem Darlehen und einem Zuschuss zusammen. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der Förderhöhe, höchstens jedoch 1.500 Eur je .

Wichtig ist, dass "normale" Wohngebäude entstehen sollen. Lediglich Balkone, Keller und Fahrstühle dürfen fehlen. Damit möglichst viele Menschen davon profitieren, sind zudem einige Vorgaben gelockert worden. So dürfen zum Beispiel Appartements entstehen, in denen man in einem Raum wohnt, kocht und schläft. Die Trägerinnen und Träger können mit einem flexiblen Konzept arbeiten sowie Wohngruppen und Einzelwohnungen in einem Mix anbieten.

Housing-First

Das Förderprogramm unterstützt außerdem den sogenannten Housing-First-Ansatz, indem es eine Refinanzierungsmöglichkeit der Trägerinnen und Träger über höhere Bewilligungsmieten zulässt. Housing-First-Ansatz bedeutet, dass an erster Stelle des Hilfeansatzes die bedingungslose Wohnungsversorgung steht. Dabei wird die Mietverwaltung durch wohnbegleitende Hilfen über einen geeigneten sozialen, kommunalen oder kirchlichen Träger flankiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner können diese Hilfen freiwillig in Anspruch nehmen.

Ein Fachbeirat, dem soziale Trägerinnen und Träger, Fachexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertreter des Sozial- und Justizministeriums angehören, begleitet und entwickelt das Förderprogramm weiter.

Förderrichtlinie zum Sonderprogramm "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen"  (PDF, 150KB, Datei ist barrierefrei)

Studie lieferte Hinweise

Das Sonderprogramm basiert unter anderem auf den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag der Hempels Stiftung im Zusammenwirken mit dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein entstand und die das Innenministerium 2018 gefördert hatte.

Anlage 2 - Wohnraumversorgung Bericht HEMPELS - MILIG (PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei)

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