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Thema : Neuaufstellung der Regionalpläne

Inhalte der neuen Regionalpläne


Die Inhalte der Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2021.

Letzte Aktualisierung: 22.05.2023

Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätze der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Die Inhalte basieren auf Vorgaben des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2021 und konkretisieren diese für die drei Planungsräume.

In den Regionalplänen sind unter anderem

  • Siedlungsachsen festgelegt und regionale Grünzüge ausgewiesen,
  • die baulichen Siedlungszusammenhänge der Zentralen Orte abgrenzt,
  • Gemeinden oder Ortsteilen ergänzende überörtliche Versorgungsfunktionen oder besondere Funktionen für Wohnen oder Gewerbe zugewiesen,
  • überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt,
  • Kernbereiche für Tourismus und/oder Erholung ausgewiesen sowie
  • Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Naturschutz beziehungsweise für Natur und Landschaft, für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, für Grund- und Binnenhochwasserschutz sowie für Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich festgelegt.

Einige Vorgaben zur räumlichen Entwicklung sind abschließend im Landesentwicklungsplan 2021 geregelt. Dazu gehören zum Beispiel der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für Gemeinden, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, und die Vorgaben zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Auch Regelungen zur Steuerung raumbedeutsamer Photovoltaikanlagen enthält nur der Landesentwicklungsplan. In den Regionalplänen sind zu diesen Themen keine weiteren Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.

Auf die Wiederholung von Regelungen des Landesentwicklungsplans wird in den Regionalplänen weitgehend verzichtet. Allerdings sind die im Landesentwicklungsplan festgelegten Ziele und Grundsätze von Kommunen und anderen Planungsträgern ebenfalls zu beachten oder zu berücksichtigen.

In die Entwürfe der neuen Regionalpläne wurden nachrichtlich die Vorranggebiete für die Windenergie an Land übernommen, die bereits 2020 in rechtlich eigenständigen Teilaufstellungen der Regionalpläne festgelegt wurden. Diese Vorranggebiete sind nicht Gegenstand der Beteiligungsverfahren zu den Regionalplanentwürfen. Im Hinblick auf die angestrebte Energiewende soll es gemäß dem Koalitionsvertrag und neuer bundesrechtlicher Zielvorgaben zukünftig im Land mehr Vorranggebiete für die Windenergie geben als bislang. Es sind daher Änderungen der Teil-Regionalpläne Windenergie an Land geplant, die als eigenständige Fortschreibungsverfahren durchgeführt werden.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne gelten die bisherigen Pläne weiter.

Zu den geltenden Raumordnungsplänen

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