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Thema : Landesplanung

Regionale Kooperationen

Die Landesregierung unterstützt die Bildung und Arbeit von regionalen Kooperationen in Schleswig-Holstein. Im Fokus stehen kreisübergreifende große Kooperationsräume.

Letzte Aktualisierung: 22.07.2024

Die Karte zeigt Kooperationsräume in Schleswig-Holstein, die über Kreisgrenzen oder die Landesgrenze hinausgehen. Teilweise überlagern sich die Kooperationsräume.
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Gemeinsam lässt sich mehr erreichen. Die Landesregierung unterstützt daher die Bildung und Arbeit von regionalen Kooperationen im Land. Die Förderung konzentriert sich auf großräumige Kooperationsräume, die über die Grenzen von Kreisen und kreisfreien Städten hinausgehen. Fördermittel stehen zur Verfügung für

  • regionale Entwicklungskonzepte, mit deren Hilfe die Entwicklungsziele der jeweiligen Kooperation definiert werden;
  • Regionalmanagements, um die Regionalen Entwicklungskonzepte umzusetzen, und
  • Regionalbudgets, damit eigenverantwortlich die im Regionalmanagement entwickelten Projekte durchgeführt werden können.

Regionale Entwicklungskonzepte

In Schleswig-Holstein sind in den letzten Jahren mehrere Regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet worden. Sie orientieren sich räumlich an den Landesentwicklungsachsen, die seit 2010 im Landesentwicklungsplan festgelegt sind und entlang der überregionalen Verkehrswege verlaufen.

Regionales Entwicklungskonzept A 7-Süd

Im Mittelpunkt des "Regionalen Entwicklungskonzeptes A 7-Süd" steht die Frage, wie sich Verkehr, Wirtschaft, Gewerbeflächen und die Zusammenarbeit der Kommunen und Institutionen im Bereich der Autobahn A 7 zwischen Hamburg und Neumünster entwickeln sollen.

A7-Süd

Regionalwirtschaftliche Studie Achse A 1

2017 wurde als Grundlage für eine neue Kooperation im Hansebelt die regionalwirtschaftliche Studie Achse A 1 erarbeitet. Ziel der Kooperation ist es, sich gemeinsam stärker zwischen Hamburg und Kopenhagen zu positionieren, die wirtschaftlichen Standortfaktoren weiterzuentwickeln und die Potenziale der künftigen Fehmarnbelt-Querung zu nutzen. Die Umsetzung der regionalwirtschaftlichen Studie erfolgt durch das Regionalmanagement im Hansebelt.

Achse A 1

Regionales Entwicklungskonzept A 23/ B 5

Das Regionale Entwicklungskonzept A 23/ B 5 soll die Wirtschaftsstruktur in der Region entlang der Landesentwicklungsachse A 23/ B 5 zwischen der Metropole Hamburg und Süddänemark stärken. Die Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzeptes erfolgt durch das Regionalmanagement Westküste.

A23/B5

Regionales Entwicklungskonzept Kiel Region

Das Regionale Entwicklungskonzept der Kiel Region konzentriert sich auf die Region als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort sowie auf die besondere Vielfalt und Lebensqualität in der Region. Die Umsetzung erfolgt durch das Regionalmanagement KielRegion.

Kiel Region

Regionalmanagements

Regionalmanagements sollen Maßnahmen zur regionalen Entwicklung identifizieren und helfen, diese auch umzusetzen. Außerdem sollen mit ihrer Hilfe regionale Netzwerke, Bündnisse und Innovationsinitiativen aufgebaut und bislang ungenutzte regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisiert werden.

Regionalmanagement im Hansebelt

Regionalmanagement der Regionalen Kooperation Westküste

Regionalmanagement Kiel-Region

Regionalbudgets

Seit 2016 haben bestehende und gut funktionierende Regionalmanagements in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, mit einem Regionalbudget zusätzlich unterstützt zu werden. Aus dem Regionalbudget können sie Projekte fördern, die sie eigenverantwortlich auswählen und umsetzen. Diese Projekte sollen die regionale Kooperation verbessern, regionale Wachstumspotenziale mobilisieren und stärken, Maßnahmen des Regionalmarketings verbessern oder die Versorgung mit Fachkräften verbessern.

Informationen zur Förderung

Landesprogramm Wirtschaft

Ansprechpartner IB.SH

LPW-Beratungs- und Bewilligungsteam Regionale Projekte
Tel. 0431 9905-2020
E-mail: lpw@ib-sh.de

Fördermodalitäten

Regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets können im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Entwicklungsprozessen von Regionen und regionalen Kooperationen (Richtlinie regionale Kooperationen).

Ansprechpartner für die Förderung ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Ergänzende Informationen

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