In Schleswig-Holstein gibt es den Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und Regionalpläne für die verschiedenen Planungsräume. Die Raumordnungspläne stellen die angestrebte Raumstruktur für das Land und die jeweiligen Planungsräume dar. In den Raumordnungsplänen werden unter anderem Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung getroffen sowie zu Standorten oder Trassen, die für die Infrastruktur gesichert werden sollen. In den Regionalplänen werden zum Beispiel Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete für Windenergie, Gewässerschutz oder Natur und Erholung festgelegt.