Geobasisdaten
"Geobasisdaten sind Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft, die Liegenschaften und den einheitlichen geodätischen Raumbezug anwendungsneutral nachweisen und beschreiben. Sie sind Grundlage für Fachanwendungen mit Raumbezug." So definiert die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) Geobasisdaten (AdV-Plenumstagung vom 28. und 29. September 2005 in Magdeburg).
Das amtliche Vermessungswesen, welches durch die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster repräsentiert wird, erfasst und dokumentiert entsprechend dem gesetzlichen Auftrag grundlegende Daten von den Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Geotopographie) bis zur Abgrenzung von Grundstücken und grundstücksbezogenen Rechten (Liegenschaftskataster) und stellt den einheitlichen geodätischen Raumbezug bereit.
Geofachdaten
Geofachdaten dienen der Beschreibung realer Sachverhalte aus einem bestimmten Fachgebiet. Beispielhaft sind Landes- und Bauleitplanung, Straßenverkehrsplanungen und weitere zu nennen. Sie werden von den entsprechenden Fachstellen geführt und dienen für die ihnen zugedachten gesetzlichen und fachspezifischen Aufgaben.
Im Bereich der Verwaltung werden öffentliche Geofachdaten erstellt, die je nach Fachzuständigkeit verschiedene gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene bis zur kommunalen Ebene haben. Da die Daten für bestimmte Fachzwecke erhoben werden, greifen dezidierte Fachvorschriften. Zum Beispiel der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA®). Diese Sammlung von Objekten aus dem Bereich des Straßen- und Verkehrswesens wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, ein gemeinsames Verständnis in den betroffenen Fachbereichen zu erreichen [OKSTRA]