Navigation und Service

Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Gesetzliche Instrumente



Letzte Aktualisierung: 20.07.2023

Den Kommunen steht bereits ein umfassendes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung, um die teilweise ebenfalls gesetzlich verankerten flächenpolitischen Zielstellungen lokal umzusetzen. Welche Instrumente geeignet sind, um vor Ort bestehende Potenziale der Innenentwicklung zu mobilisieren, kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Häufig ist zudem die Anwendung einer Kombination aus verschiedenen bodenrechtlichen Instrumenten angezeigt.

Implementierung von Flächensparinstrumenten | Umweltbundesamt

Landesplanung Planen, Bauen & Wohnen - Landesplanung - schleswig-holstein.de

Raumplanungsebenen

Die Infografik zeigt das Zusammenspiel der Raumplanungsebenen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Planungsgesetze des Bundes und der Länder enthalten grundsätzliche Zielstellungen und zahlreiche Umsetzungsinstrumente für eine flächensparende Siedlungsentwicklung.

Gesetzliche Zielstellungen

Die Planungsgesetze des Bundes und Landes enthalten grundsätzliche Zielstellungen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung.

§1 Abs. 2 ROG (Aufgabe Raumordnung)

Die Raumordnungspläne sollen eine nachhaltige Raumentwicklung ermöglichen und zu einer ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führen.

§2 ROG (Nachhaltige Raumentwicklung)

Die Grundsätze der Raumordnung sind im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren.

§1 Abs. 4 BauGB (Anpassung an die Ziele der Raumordnung)

Die vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

§1 Abs. 5 BauGB (nachhaltige Entwicklung; Sicherung menschenwürdiger Umwelt; Vorrang Innenentwicklung)

Bauleitpläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen und sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

§1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel)

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Hierbei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

§22 LaplaG (Raumordnungsbericht)

Die Landesregierung berichtet alle drei Jahre über die räumliche Entwicklung des Landes. Wenn in dem Berichtszeitraum die anzustrebende anteilige Reduktion des Flächenverbrauches nicht erreicht worden ist, muss der Bericht mögliche weitere Maßnahmen für die Umsetzung der Reduktion des Flächenverbrauches enthalten.

Umsetzungsinstrumente

Die Planungsgesetze des Bundes enthalten gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der oben genannten Zielstellungen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung.

Baugesetzbuch (BauGB)

  • §9 Absatz 2d (sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung)
  • §11 (Städtebauliche Verträge; Möglichkeit für eine Bauverpflichtung)
  • §12 (Vorhaben- und Erschließungsplan; vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • §13a (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
  • §§ 24-28 (Vorkaufsrechte der Gemeinden)
  • §31 (Befreiungsmöglichkeit von Bebauungsplänen; Ausweitung wenn in der Kommune nach §201a BauGB ein angespannter Wohnungsmarkt bestimmt wurde)
  • §§ 45-79 (Umlegung)
  • §§ 85-92 (Enteignung)
  • §165 (städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)
  • §176 (Baugebot; Verpflichtung zur Bebauung des Grundstücks)
  • §176a (städtebauliches Entwicklungskonzept mit Zielen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung; Innenentwicklungskonzept)
  • §179 (Rückbau- Entsiegelungsgebot)
  • §200 (Baulandkataster)
  • §§203-206 BauGB (Interkommunale Vereinbarungen)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

  • §17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes

Neben den Planungsgesetzen und dem gesetzlichen Instrumentarium gibt es ebenso strategische Instrumente, die eine flächensparende Entwicklung befördern. Welche Instrumente geeignet sind, um die Innenentwicklung zu fördern, kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Den Kommunen steht hierbei eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung.

Strategische Instrumente

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen