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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Zielvorgaben

Letzte Aktualisierung: 27.01.2022

"30-Hektar-Ziel" der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Die Bundesregierung verfolgt zwei zentrale flächenpolitische Ziele. In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sie diese erstmals im Jahr 2002 festgelegt.

Bis 2020 sollte die derzeitige tägliche Inanspruchnahme von Boden für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar pro Tag reduziert werden (Mengenziel). Im Rahmen der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2016 wurde der Zeithorizont für die Zielerreichung auf 2030 verlängert. Zugleich werden seither weniger als 30 Hektar angestrebt. Ziel des Bundesklimaschutzplans ist ein Übergang zum Flächenkreislauf (das heißt, netto null Hektar Neuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2050.

Daneben soll der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben werden (Qualitätsziel). Diese flächenpolitische Strategie muss vor allem in den Kommunen umgesetzt werden.

Entwicklung der bundesweiten Flächenneuinanspruchnahme seit Beginn der bundeseinheitlichen Zeitreihe im Jahr 1992

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021

Der Klimaschutzplan 2050 – Die deutsche Klimaschutzlangfriststrategie

1,3-Hektar-Zielsetzung der Landesregierung Schleswig-Holstein

Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme in Schleswig-Holstein soll bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag abgesenkt werden. Damit will das Land das flächenpolitische Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen. Langfristiges Ziel ist eine Flächenkreislaufwirtschaft. Sie soll die dazu führen, dass das Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsflächen im Bezug zu Freiflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gleichbleibt. Versiegelte Flächen, die nicht mehr genutzt werden, sollen möglichst entsiegelt und in den Flächenkreislauf zurückgeführt werden. Die Landesregierung hat diese Zielsetzungen als Grundsätze der Raumordnung im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein- Fortschreibung 2021 verankert.

Weitere Vorgaben des Landesentwicklungsplans zum Flächensparen sind:

  • ein Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, der bedeutet, dass vorrangig bereits erschlossene Flächen zu bebauen sind und dass Kommunen, bevor sie neue Flächen ausweisen, erst aufzeigen müssen, inwieweit sie noch vorhandene Flächenpotentiale nutzen können.
  • Grundsätze zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Grund und Boden, wie die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen, die Realisierung Flächen sparender Siedlungs- und Erschließungsformen und einer angemessenen städtebaulichen Verdichtung sowie die Umnutzung brachliegenden Flächen und die Nutzung und Modernisierung leerstehender Gebäude.

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