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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Richtlinie "Netzwerk Flächenmanagement"

Letzte Aktualisierung: 26.01.2022

Hinweis:

Eine Förderung gem. Richtlinie "Netzwerk Flächenmanagement" kann derzeit nicht erfolgen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein bzw. an kommunale oder regionale Gesellschaften der Kreisebene mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr zu verringern und mittelfristig zu begrenzen. Bis zum 31. Dezember 2026 stehen rund vier Millionen Euro Landesmittel für kommunale Flächenmanagerinnen und Flächenmanager zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachkosten eines zeitlich befristeten kommunalen Flächenmanagements, sofern dieses Aufgaben wahrnimmt, die nicht bereits gesetzlich verpflichtend sind oder aus anderen Förderprogrammen zuwendungsfähig wären.

Das Aufgabenprofil wird auf Basis des in der Richtlinie vorgeschlagenen Aufgabenspektrums im Rahmen der Antragstellung und Förderbewilligung festgelegt. Es kann je nach beantragtem Stellenumfang und örtlichen Rahmenbedingungen variieren.

Die Förderung soll für mindestens zwei Jahre, und kann für maximal fünf Jahre gewährt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt

  • im ersten Jahr bis zu 90 Prozent
  • im zweiten Jahr bis zu 90 Prozent
  • im dritten Jahr bis zu 75 Prozent
  • im vierten und fünften Jahr bis zu 50 Prozent

der förderfähigen Kosten. Je Zuwendungsempfänger werden maximal 320.000 Euro im Gesamtzeitraum vergeben.

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement (PDF, 141KB, Datei ist barrierefrei)

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