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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Richtlinie "Maßnahmen Flächenmanagement"

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

Das Bild zeigt das architektonische Modell einer dörflichen Siedlung.
Modelle zeigen, was auf ungenutzten oder brach liegenden Flächen entstehen kann.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kommunen und kommunale Körperschaften und Gesellschaften mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr zu verringern und mittelfristig zu begrenzen. Bis zum 31. Dezember 2026 stehen rund vier Millionen Euro Landesmittel für kommunale Einzelmaßnahmen zum nachhaltigen Flächenmanagement zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden (anteilige) Sachkosten nicht-investiver Maßnahmen, insbesondere Drittleistungen, wie sie durch Planungsbüros erbracht werden, sofern diese nicht bereits gesetzlich verpflichtend sind oder aus anderen Förderprogrammen zuwendungsfähig wären.

Gegenstand der Förderung können beispielsweise Aktivitäten zur digitalen Erfassung von Flächen im landesweiten Flächenmanagementkataster sein, Visualisierungen zur baulichen Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen oder Moderationsprozesse in der informellen Bürgerbeteiligung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Je Zuwendungsempfängerin werden maximal 50.000 Euro im Gesamtzeitraum vergeben, um eine größere Anzahl von Städten und Gemeinden partizipieren zu lassen.

Förderrichtlinie Maßnahmen Flächenmanagement (PDF, 106KB, Datei ist barrierefrei)

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