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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Richtlinie "Baulandfonds Schleswig-Holstein"



Letzte Aktualisierung: 29.08.2022

Das Bild zeigt den Rohbau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes.
Zusätzlicher Wohnraum soll, wo immer möglich, durch Revitalisierung brach gefallener Flächen und durch Nachverdichtung entstehen.

Hinweis:

Eine Darlehensbereitstellung kann derzeit nicht erfolgen. Die Förderung von Potentialanalysen ist weiterhin möglich.

Wer wird gefördert?

Über einen so genannten Baulandfonds sollen Kommunen dabei unterstützt werden, sich auch an kostenintensive Projekte zur (Re-)Aktivierung von Flächen im "Innenbereich" heranzuwagen, also dort, wo bereits eine zusammenhängende Bebauung existiert und die Erschließung gesichert ist. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum und gemischt genutzten Quartieren auf bisher brach liegenden oder untergenutzten Flächen.

Was wird gefördert?

Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung in der Kommune, ob bzw. wie eine schwer zu entwickelnde Fläche im Innenbereich aktiviert werden kann, wird zunächst die Anfertigung einer Potenzialanalyse bezuschusst. Entscheidet sich die Kommune anschließend für die Entwicklung der untersuchten Fläche, hilft ein zinsverbilligtes Darlehen mit einer anteiligen Fehlbetragsübernahme des Landes bei der Umsetzung.

Wie hoch ist die Förderung?

Finanzielle Defizite, die bei der Projektentwicklung entstehen, werden von Land und Kommune anteilig getragen. Das Land übernimmt dabei bis zu maximal zwei Drittel des Verlustes, nicht jedoch mehr als 20 Prozent des Darlehensvolumens.

Insgesamt steht ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zur Verfügung.

Richtlinie und Anträge

Die Förderrichtlinie wird durch das Referat "Wohnraumförderung" des MIKWS verantwortet. Anträge richten Sie bitte an die mit der Abwicklung beauftragte Stelle bei der IB.SH.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
  • Michael Staeck
  • Referat 50 "Wohnraumförderung, Recht des Wohnungswesens, Wohngeld"
  • E-Mail : Michael.Staeck@im.landsh.de i
  • Telefon : 0431 988-2795

Förderrichtlinie, Antragstellung und weitere Informationen

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