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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Förderungen im Rahmen des Projekts nachhaltiges Flächenmanagement

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022

Für Kommunen, die sich systematisch dem Flächenmanagement widmen möchten, bietet das Land Schleswig-Holstein seit 2022 drei neue Förderungen.

Beispiel: Teaserboxen - dreispaltig

Richtlinie "Netzwerk Flächenmanagement"

Die Richtlinie fördert Flächenmanager/-innen auf Kreisebene, die die Gemeinden unterstützen, Flächen zu erfassen, bewerten und mobilisieren.

Richtlinie "Maßnahmen Flächenmanagement"

Über die Richtlinie werden nicht-investive Maßnahmen gefördert, die bestehende Fachförderprogramme nicht abdecken.

Richtlinie "Baulandfonds Schleswig-Holstein"

Ein so genannter "Baulandfonds" unterstützt Kommunen bei der Umsetzung einer aktiven Liegenschaftspolitik.

Weitere Fördermöglichkeiten

Letzte Aktualisierung: 21.04.2022

Teilweise bereits seit langer Zeit gibt es fachbezogene Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Landes, des Bundes und der EU, die zugleich einen Beitrag zum Flächensparen leisten, zum Beispiel um Altlasten zu sanieren, ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen zu revitalisieren, Bausubstanz im Innenbereich von Dörfern abzureißen, brachliegende Flächen zu entsiegeln oder dabei anfallende Abrissmaterialien zu entsorgen.

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Altlasten-Förderrichtlinie

Wer wird gefördert?

Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden und juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck unter anderem der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte der Altlastenuntersuchung und Altlastensanierung sowie Projekte des Flächenrecyclings. Ziel der Förderung ist es, Altlasten zu sanieren und brachliegende bzw. mindergenutzte Flächen wieder in den Flächenwirtschaftskreislauf zu überführen und damit einen Beitrag zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme in Schleswig-Holstein zu leisten. Das mit dem Antrag für Flächenrecyclingprojekte einzureichende Nachnutzungskonzept kann sowohl Wohn- als auch gewerbliche Nutzung umfassen.

Weitere Informationen und Kontakt

Altlastensanierungs- und Flächenrevitalisierungs-Förderrichtlinie

Die Richtlinie wird derzeit im Rahmen der Programmerstellung zum Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021 - 2027 für Schleswig-Holstein neu erarbeitet.

Wer wird gefördert?

Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden und juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck unter anderem der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Altlastensanierung und die Flächenrevitalisierung insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen. Ziel der Förderung ist es, umweltschädliche Altlasten zu sanieren sowie versiegelte und mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren. Das mit dem Antrag zur Förderung einer Flächenrevitalisierung einzureichende Nachnutzungskonzept muss die Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen (zum Beispiel naturbelassene/ naturnahe Grünanlage, städtisches Grün, Gemeinschaftsgärten, grüne Infrastruktur etc.) aufzeigen.

Weitere Informationen und Kontakt folgen in Kürze. Bei Interesse melden Sie sich bei dem zuständigen Fachreferat V 42 des MEKUN.

Förderprogramme zur Altlastenbearbeitung, Flächenrecycling und Flächenrevitalisierung

Gewerbeflächenrevitalisierung – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Träger des Projektes, Gemeinden, Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände. Förderfähig ist die Beseitigung von Altanlagen und Altlasten, soweit sie für eine wirtschaftliche Nachnutzung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Landesprogramm Wirtschaft - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen | IB.SH (ib-sh.de)

Integrierte ländliche Entwicklung

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Investitionsbezogene Projekte aus den Bereichen: Lokale Basisdienstleistungen (Schwerpunkte Nahversorgung und Bildung), Ländlicher Tourismus, Erhalt des kulturellen Erbes.

Weitere Informationen und Kontakt

Neue Perspektive Wohnen

Wer wird gefördert?

Förderung 1: Kommunen und deren Partner, die als Maßnahmenträger oder Investoren ein solches Vorhaben umsetzen.

Förderung 2: Bauherrn und Käufer/Privatpersonen einer selbst genutzt Immobilie in einem zertifizierten Quartier.

Was wird gefördert?

Förderung 1: Gefördert wird der gesamte planerische und rechtliche Aufwand zur Herrichtung eines Baugebietes mit einem Gesamtkonzept für ein gemischtes Quartier mit unterschiedlichem Mietwohnungsbau und Wohneigentum mit maximal 50.000 Euro.

Förderung 2: Gefördert werden attraktive Eigentumswohnformen im Neubau in energie-, flächen- und kostensparender Bauweise mit maximal 6.000 Euro.

Weitere Informationen und Kontakt

Ortskernentwicklung

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Gemeindeverbände (Ortskernentwicklungskonzepte); Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Projekte aus diesen Konzepten)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ortskernentwicklungskonzepte, Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung inkl. Umnutzung landwirtschaftlicher und dörflicher Bausubstanz, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und innovative Projekte zur Förderung der Dorfentwicklung.

Weitere Informationen und Kontakt

Städtebauförderung



Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden

Was wird gefördert?

Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen der Städte und Gemeinden mit einem festgelegten Fördergebiet. Einzelprojekte können nicht gefördert werden. Die Städtebauförderung fördert innerhalb der zeitlich begrenzten und räumlich genau abgegrenzten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen die Beseitigung städtebaulicher Missstände in Gebieten mit gravierenden und komplexen städtebaulichen Problemen (siehe § 136 BauGB). Das Ziel ist es, in Gebieten mit funktionalen und strukturellen Mängeln nachhaltige städtebauliche Strukturen herzustellen. Die Planungshoheit obliegt dabei den Städten und Gemeinden.

Weitere Informationen und Kontakt

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