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Thema : EU-Direktzahlungen

EU-Direktzahlungen

Letzte Aktualisierung: 21.08.2023

Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber/innen landwirtschaftlicher Betriebe. Die Direktzahlung ist aufgeteilt in die Basisprämie, die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden – Greeningprämie -(Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse), die Umverteilungsprämie, die Junglandwirteprämie sowie die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung. Die Höhe der Zahlung bemisst sich nach der Zusammensetzung der beantragten und letztlich bewilligten Prämien.

Zahlungsansprüche können ab 2016 nur noch gesondert aus der nationalen Reserve beantragt werden. Die zugewiesenen Zahlungsansprüche aus 2015 können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden. Ab 2019 ist die bundesweite Basisprämienregelung umgesetzt und die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nun im Bundesland Deutschland möglich.

Direktzahlungen werden seit 2015 nur noch an "aktive" Betriebsinhaberinnen und -inhaber gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.

Wie funktioniert das Sammelantragsverfahren?

Die Beantragung erfolgt im Online-Verfahren. Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus. Die Bearbeitungsinformationen stehen in den Erläuterungen und Hinweisen zum Sammelantrag, die im Online-Verfahren heruntergeladen werden können.

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

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