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Thema : Minderheitenbericht 2021

Minderheiten in Schleswig-Holstein -
dänische Minderheit

Beitrag des Dänischen Generalsekretariats zur Rubrik Forum des Minderheitenberichts 2021.

Letzte Aktualisierung: 28.09.2021

Die dänische Minderheit begrüßt, dass sich die Landesregierung, bestehend aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, nach dem Regierungswechsel im Mai 2017 zur Fortsetzung der bisherigen Minderheitenpolitik des Landes bekannt hat. Generell ist festzustellen, dass sich die Minderheitenpolitik der Bundesrepublik und des Landes Schleswig-Holstein in den letzten Jahren positiv entwickelt hat.

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Kultur und Gesellschaft

Im Jahre 2019 haben das Land Schleswig-Holstein und der Sydslesvigsk Forening (SSF) eine Ziel- und Leistungsvereinbarung getroffen. Das Ziel ist eine aktive Minderheiten- und Sprachenpolitik als Teil der vielfältigen Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

Seit vielen Jahren fördert das Land die minderheiten- und kulturpolitische Arbeit des SSF und seiner angeschlossenen Vereine.

Dabei gilt es hervorzuheben, dass der Zuschuss vom Land aufgrund der Ziel- und Leistungsvereinbarung im Jahre 2022 auf 100.000 Euro angehoben wird. Das ist eine positive Entwicklung und stärkt die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit des SSF in Schleswig-Holstein und darüber hinaus.

2018 wurden Danevirke und Haithabu als UNESCO Welterbe anerkannt. Daraufhin haben zwei Stiftungen in Dänemark im Jahr 2020 zugesagt Fördermittel für den Bau eines neuen Museums zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung zugesagt, die Hälfte der museumsbedingten Betriebskosten mit 132.500 Euro jährlich zu unterstützen. Das Parlament in Dänemark hat gleichzeitig zugesagt, dieselbe Summe für die Betriebskosten bereitzustellen.

Besonders dieses Zusammenwirken von der Landesregierung in Schleswig-Holstein und dem Folketinget in Dänemark sind ein starkes Zeichen, das für die positive Entwicklung sinnbildlich ist. Es zeigt, dass die Minderheiten und die gemeinsame Geschichte einen hohen Stellenwert auf beiden Seiten der Grenze haben. Eine positive Entwicklung, die wir sehr begrüßen.

Die Dänische Minderheit begrüßt, dass das Übersetzen Ihrer dänischen Dokumente und dem Schriftverkehr nicht auf Kosten der Organisationen der Dänischen Minderheit geht. Diese Regelung umfasst Landesteil Schleswig und die Landeshauptstadt Kiel.

Medien

Die dänische Minderheit ist grundsätzlich der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Sender NDR eine Verpflichtung hat, die Minderheitensprache Dänisch in seinem Programm zu berücksichtigen. Darum begrüßt SSF sehr, dass der neue NDR Staatsvertrag die Verpflichtung mit eingebunden hat. Die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich darauf verständigt, dass die Regional- und Minderheitensprachen künftig besser berücksichtigt werden.

Wir erwarten jetzt Initiativen vom NDR um der Minderheitenverpflichtung nachzukommen. Bis jetzt ist noch nichts geschehen.

SSF erwartet eine eigene Repräsentation im Rundfunkrat des NDR, um dort die Möglichkeit zu erhalten, die Interessen der dänischen Minderheit zu vertreten. Positiv ist, dass die Minderheiten seit 2016 die Möglichkeit erhalten haben, im ZDF-Fernsehrat vertreten zu sein.

Mit der übergeordneten Zielsetzung, weiterhin die dänische Sprache zu fördern, möchten wir Zuschüsse zur Kommunikationsarbeit der Minderheit anregen, u. a. auch für die Tageszeitung der dänischen Minderheit, Flensborg Avis.

Im deutsch-dänischen Grenzland wird die Tageszeitung "Der Nordschleswiger" der deutschen Minderheit in Dänemark seit Jahren, sowohl von deutscher als auch von öffentlicher dänischer Hand gefördert.

Flensborg Avis bekommt jedoch ausschließlich finanzielle Unterstützung aus Dänemark. Hier fehlt die grenzüberschreitende Gleichstellung, die gerade ein fundamentaler Eckstein der Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ist.

Für die dänische Minderheit ist der intensive Austausch mit Dänemark in allen Bereichen des Lebens (Sport, Theater, Musik, Kirche, Pädagogik, Politik, Vereinswesen) ein essentieller Bestandteil der Identität. Der freie Zugang zu dänischen Medien stellt dabei sprachlich wie kulturell den unverzichtbaren, weil stets aktuellen Brückenschlag zwischen der Minderheit und dem dänischen Volk her. Eine ähnliche Konstellation gibt es bei vielen grenznahen Minderheiten.

Im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist der freie Empfang Teil der offiziellen Minderheitenpolitik. Sowohl die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 als auch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichten die Staaten, den freien, direkten Empfang von Fernsehsendungen aus dem Nachbarland zu gewährleisten (Artikel 11, 2).

Die Liberalisierung der Medienmärkte schafft Anreize, die optimale Verwertbarkeit von Rechten zu sichern. Gleichzeitig ermöglicht die technische Entwicklung eine immer genauere Abgrenzung der Empfängergruppen. Die mehr oder weniger zufällige Streuung von Rundfunk und Fernsehen in Nachbarländern ist strukturell gesehen somit ein Auslaufmodell.

Es ist daher eine kulturpolitische Aufgabe, diese Verbreitung durch Regulierung und Auflagen auch in Zukunft abzusichern. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der grenznahen Minderheiten. Betroffen sind auch die vielerorts vorhandenen Ziele zur grenzüberschreitenden Kooperation beispielsweise im Bereich des Arbeitsmarktes, der Wirtschaft und des Kulturangebots.

Daher fordern wir Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auf, sich gegen Geoblocking und anderen Barrieren im der grenzüberschreitenden Medienlandschaft einzusetzen.  

Bildung

Im Weiterbildungsgesetz in Schleswig-Holstein ist es vorgesehen, die Vermittlung der Regional- und Minderheitensprachen sowie Kenntnisse über die Kulturen der in Schleswig-Holstein lebenden Minderheiten zu stärken.

Die Dänische Minderheit fordert, dass Schüler/innen und Lehrer/innen in Schleswig-Holstein und Deutschland bessere Kenntnisse über die Minderheiten erhalten. Das Curriculum und Fachanforderungen sämtlicher Bundesländer, insbesondere in den primär relevanten Fächern (z.B. Geschichte, Wirtschaft/Politik, Geografie, Sprachen) sollte Wissen über die Minderheiten obligatorisch einbeziehen.

Darüber hinaus berücksichtigen die Vorschläge zu neuen Fachanforderungen in den Fächern Geschichte und Wirtschaft/Politik die Minderheiten in einer Weise, die kaum dazu geeignet ist, Kenntnisse und Wissen über diese zu vermitteln.

Bzgl. Schülerbeförderung – nachdem die Kreise die Beiträge der Eltern an den öffentlichen Schulen übernommen haben, wurde uns eine Erhöhung der Pauschale in Aussicht gestellt. Diese Erhöhung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

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