Die dänische Minderheit ist grundsätzlich der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Sender NDR eine Verpflichtung hat, die Minderheitensprache Dänisch in seinem Programm zu berücksichtigen. Darum begrüßt SSF sehr, dass der neue NDR Staatsvertrag die Verpflichtung mit eingebunden hat. Die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben sich darauf verständigt, dass die Regional- und Minderheitensprachen künftig besser berücksichtigt werden.
Wir erwarten jetzt Initiativen vom NDR um der Minderheitenverpflichtung nachzukommen. Bis jetzt ist noch nichts geschehen.
SSF erwartet eine eigene Repräsentation im Rundfunkrat des NDR, um dort die Möglichkeit zu erhalten, die Interessen der dänischen Minderheit zu vertreten. Positiv ist, dass die Minderheiten seit 2016 die Möglichkeit erhalten haben, im ZDF-Fernsehrat vertreten zu sein.
Mit der übergeordneten Zielsetzung, weiterhin die dänische Sprache zu fördern, möchten wir Zuschüsse zur Kommunikationsarbeit der Minderheit anregen, u. a. auch für die Tageszeitung der dänischen Minderheit, Flensborg Avis.
Im deutsch-dänischen Grenzland wird die Tageszeitung "Der Nordschleswiger" der deutschen Minderheit in Dänemark seit Jahren, sowohl von deutscher als auch von öffentlicher dänischer Hand gefördert.
Flensborg Avis bekommt jedoch ausschließlich finanzielle Unterstützung aus Dänemark. Hier fehlt die grenzüberschreitende Gleichstellung, die gerade ein fundamentaler Eckstein der Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ist.
Für die dänische Minderheit ist der intensive Austausch mit Dänemark in allen Bereichen des Lebens (Sport, Theater, Musik, Kirche, Pädagogik, Politik, Vereinswesen) ein essentieller Bestandteil der Identität. Der freie Zugang zu dänischen Medien stellt dabei sprachlich wie kulturell den unverzichtbaren, weil stets aktuellen Brückenschlag zwischen der Minderheit und dem dänischen Volk her. Eine ähnliche Konstellation gibt es bei vielen grenznahen Minderheiten.
Im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist der freie Empfang Teil der offiziellen Minderheitenpolitik. Sowohl die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 als auch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichten die Staaten, den freien, direkten Empfang von Fernsehsendungen aus dem Nachbarland zu gewährleisten (Artikel 11, 2).
Die Liberalisierung der Medienmärkte schafft Anreize, die optimale Verwertbarkeit von Rechten zu sichern. Gleichzeitig ermöglicht die technische Entwicklung eine immer genauere Abgrenzung der Empfängergruppen. Die mehr oder weniger zufällige Streuung von Rundfunk und Fernsehen in Nachbarländern ist strukturell gesehen somit ein Auslaufmodell.
Es ist daher eine kulturpolitische Aufgabe, diese Verbreitung durch Regulierung und Auflagen auch in Zukunft abzusichern. Dabei geht es nicht nur um die Interessen der grenznahen Minderheiten. Betroffen sind auch die vielerorts vorhandenen Ziele zur grenzüberschreitenden Kooperation beispielsweise im Bereich des Arbeitsmarktes, der Wirtschaft und des Kulturangebots.
Daher fordern wir Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auf, sich gegen Geoblocking und anderen Barrieren im der grenzüberschreitenden Medienlandschaft einzusetzen.